Heimatschutz gegen Initiative Bregy
Die Parlamentarische Initiative Bregy beschneide das Verbandsbeschwerderecht und schaffe Rechtsunsicherheit beim Bauen. Der Schweizer Heimatschutz lehnt die Revision ab.
Mittels der angestrebten Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes soll das Beschwerderecht bei Wohnbauten mit einer Geschossfläche von weniger als 400 Quadratmetern aufgehoben werden, schreibt der Schweizer Heimatschutz heute in einer Medienmitteilung. «Das Verbandsbeschwerderecht (VBR) ist heute innerhalb der Bauzonen in eingeschränktem Rahmen auch bei Bauvorhaben zulässig, die nicht der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht unterliegen.» Heute greife das VBR beispielsweise bei Baubewilligungsverfahren von kleineren Vorhaben innerhalb von Bauzonen, wenn die planungsrechtlich zugrunde liegende Bauzone nicht dem aktuellen Raumplanungsgesetz entspricht und eine Rückzonung angezeigt wäre. Die Teilrevision bringe eine rechtsstaatlich irritierende und sachliche willkürliche Auftrennung in kleinere und grössere Bauprojekte mit sich. «Die meisten der Projekte, die Ortsbilder und geschützte Bauten beeinträchtigen, erreichen die Grösse von 400 Quadratmetern nicht. Entsprechend können die Auswirkungen auf das baukulturelle Erbe beträchtlich sein.» Der Schweizer Heimatschutz wehrt sich dezidiert gegen diese Teilabschaffung des VBR, welches in der Volksabstimmung vom 30. November 2008 mit 66 Prozent der Stimmen deutlich vom Volk bestätigt wurde. Die Parlamentarische Initiative Bregy befindet sich momentan in der Vernehmlassung.