Wie lange noch blockiert der Kanton Zürich den wirksamen Lärmschutz entlang seiner Strassen? Fotos: Wikipedia

Reine Realitätsverweigerung

Die Zürcher Kantonspolizei lehnt Tempo 30 an der Westtangente ab. Das sei reine Realitätsverweigerung, urteilt der erfahrene Verkehrsplaner Erich Willi. Denn die Rechtslage sei klar.

Ganze 1,5 Jahre liess die Kantonspolizei (KaPo) verstreichen, um Tempo 30 auf der Zürcher Westtangente zu prüfen. Am letzten Montag lehnte sie das durch ein Gutachten begründete Projekt schliesslich ab. Auch wenn es das wohl ausführlichste Tempo 30-Gutachten war, das die KaPo je gesehen hat, ist diese lange Zeit nur mit bewusster Verzögerung zu erklären. Überraschend ist der Entscheid allerdings nicht: Vielerorts im Kanton hat die KaPo Tempo 30 abgelehnt, trotz Pflicht zur Strassenlärmsanierung. So leben ausserhalb von Zürich und Winterthur rund 200'000 Personen an zu lauten Kantonsstrassen. Über 40'000 davon sogar an Tempo 60-Strecken innerorts! Erdrückende Faktenlage Die Lärmbelastung entlang der Buchegg- und Rosengartenstrasse in Zürich ist übermässig. In weiten Teilen sind die Alarmwerte überschritten. Davon sind mehrere Tausend Anwohnende betroffen. Die vom Bund gesetzte und bereits verlängerte Frist zur Sanierung ist im März 2018 abgelaufen. Der Kanton hat die Strassenlärmsanierung an die Städte Zürich und Winterthur delegiert. Die Rechtslage ist klar, eine ganze Serie von Bundesgerichtsurteilen zeigt, dass dem Lärmschutz bzw. dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ein sehr hoher Stellenwert zugemessen wird. Tempo 30 ist eine wirksame, günstige und rasch umsetzbare Massnahme an der Quelle, und Massnahmen an der Quelle haben gemäss der Lärmschutzverordnung 1. Priorität. Das Nein der KaPo zu wirksamem Lärmschutz an der Westtangente ist darum reine Realitätsverweigerung. Die Stadt hat denn auch angekündigt, dagegen zu rekurrieren. Wie lange noch blockiert der Kanton Zürich den wirksamen Lärmschutz entlang seiner Strassen?...
Reine Realitätsverweigerung

Die Zürcher Kantonspolizei lehnt Tempo 30 an der Westtangente ab. Das sei reine Realitätsverweigerung, urteilt der erfahrene Verkehrsplaner Erich Willi. Denn die Rechtslage sei klar.

E-Mail angeben und weiterlesen:

Geben Sie uns Ihre E-Mail-Adresse und wir geben Ihnen unseren Inhalt! Wir möchten Ihnen gerne Zugriff gewähren, obwohl dieser Beitrag Teil unseres Abos ist.