Das geschützte Haus «Fröschegrueb» in Regensdorf. Fotos: Heimatschutz

Abbruch des geschützten Hauses «Fröschegrueb» in Regensdorf

Der Besitzer des geschützten Hauses «Fröschegrueb» in Regensdorf habe widerrechtlich mit dem Abbruch begonnen, schreibt der Zürcher Heimatschutz.

«Wie wir von besorgten Einwohnern Regensdorfs erfahren haben, sind offenbar am Freitag Bagger aufgefahren, um mit dem Abbruch des geschützten Hauses ‹Fröschegrueb› in Regensdorf zu beginnen», schreibt der Zürcher Heimatschutz (ZVH) in einer Pressemitteilung. «Heute sind wesentliche Teile dieses Schutzobjekts aus dem 16. Jahrhundert bereits dem Erdboden gleichgemacht worden.» Das Haus Fröschegrueb wurde von der Kantonalen Denkmalpflege-Kommission als Schutzobjekt von überregionaler Bedeutung eingestuft. Es sei das bedeutendste Bauernhaus weit und breit, das ein derart hohes Alter aufweist, schreibt der ZVH. Seit 2003 ist es rechtskräftig unter Schutz gestellt. «Der gegenwärtige Besitzer des Hauses erwarb dieses im vollen Wissen um den Schutz im Jahre 2006, plante aber von Anfang an seinen Abbruch.» Zudem habe der Zürcher Heimatschutz bei der Baudirektion wegen der andauernden Weigerung des Gemeinderates von Regensdorf, den Besitzer zum gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt des Hauses anzuhalten, und der Hinnahme der schleichenden Zerstörung desselben eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Trotz des Veränderungsverbots durch das Baurekursgericht habe nun der Eigentümer durch den Abbruch der Fröschegrueb vollendete Tatsachen geschaffen. Und trotz des aufsichtsrechtlichen Verfahrens habe der Gemeinderat von Regensdorf, vor dessen Fenstern dieses Straftat stattfand, keine Veranlassung gesehen einzugreifen. «Das Beispiel Fröschegrueb hat damit einen neuen und traurigen Kulminationspunkt erreicht. Es zeigt, wie rücksichtslos Spekulanten und ihnen geneigte Gemeindepolitiker selbst Anordnungen der Kantonsregierung und der Gerichte missachten. Zu hoffen ist, dass diese Straftat für alle Beteiligten – den Besitzer, den Bauunternehmer und allenfalls mitwissende Behördenmitglieder – die schärfsten gesetzlich möglichen Konsequenzen nach sich zieht», schreibt der Zürcher Heimatschutz.

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