Das Baurekursgericht heisst eine Beschwerde gegen die geplante Grossüberbauung Brunaupark in Zürich gut.

«Scheitert der neue Brunaupark an den Lärmvorschriften?»

Das Baurekursgericht heisst eine Beschwerde gegen die geplante Grossüberbauung in Zürich gut. Die «NZZ» berichtet. Ausserdem in der Presse: Mini-Häuser in Bern und die Baustelle des Theater Basel.

«Nach Ansicht des Zürcher Baurekursgerichts ist der neue Brunaupark nicht bewilligungsfähig», berichtet die «NZZ». Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Die Bauherrin, die Pensionskasse der Credit Suisse, kann dagegen Rekurs einreichen. Wie bei vielen aktuellen Wohnbauprojekten (zum Beispiel beim Stadion Zürich), war der mangelnde Lärmschutz für die künftigen Bewohner der geplanten Überbauung, denn: Laut Gesetz müssen neue Wohnungen so gebaut werden, dass sie nicht übermässig vom Strassenlärm beeinträchtigt werden. Genau diese Vorgabe sei beim Brunaupark aber nicht berücksichtigt worden, kritisierten die Rekurrenten. Dem pflichtet nun das Baurekursgericht bei: «Insgesamt 95 Wohnungen seien von Grenzwertüberschreitungen betroffen, 50 davon befänden sich gar im roten Bereich, heisst es im Entscheid vom 4. September», schreibt die «NZZ». Zusammenfassend sei «nicht nachvollziehbar dargelegt» worden, dass bei der Planung in Sachen Lärmschutz alle Massnahmen ausgeschöpft worden seien. Deshalb sei der Rekurs gutzuheissen und die Baubewilligung aufzuheben. «Die Rekurrenten treibt bei ihrer Beschwerde aber nicht die Sorge um die Gesundheit der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner des Brunauparks um, vielmehr wollen sie mithilfe der Lärmschutzverordnung das unliebsame Projekt bodigen», meint die «NZZ». Doch was bedeutet dies nun für die gekündigten Mieterinnen und Mieter?, fragt heute der «Tages-Anzeiger»: Mieterverband-Sprecher Walter Angst ist überzeugt: «Werde das Urteil rechtskräftig, müssten die bereits ausgesprochenen Kündigungen aufgehoben werden», berichtet der «Tagi».

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