Jakob freut sich, dass das Bundesgericht die Gemeindeautonomie stärkt.

Was Corona von der Mehrwertabgabe lernen kann

Das Bundesgericht gibt der Gemeinde Münchenstein das Recht, Planungsmehrwerte nach eigenem Gusto abzuschöpfen. Es stärkt den Föderalismus, den die Kantonsregierungen eben ruiniert haben.

Die Baselbieter Gemeinde Münchenstein hatte sich gegen das kantonale «Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten» vor Bundesgericht gewehrt. Dieses Gesetz sieht einen Mehrwertausgleich bei Neueinzonungen vor und verbietet den Gemeinden, eine eigene Regelung bei Um- und Aufzonungen einzuführen. Die vertragliche Lösung, auf die das kantonale Gesetz die Gemeinden verweist, genügte den Münchensteinern nicht. Sie wehrten sich politisch und juristisch. Gemeinde erhält recht Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass das Verbot, weitergehende Mehrwertabgaben zu erheben, mit dem Bundesrecht unvereinbar sei. Es erschwere den Gemeinden, den Auftrag von Artikel 5, Absatz 1, des Raumplanungsgesetzes zu erfüllen. Der Kanton müsse die entsprechende Bestimmung im kantonalen Gesetz deshalb aufheben. Damit stellt das Gericht auch klar, dass Kantone und Gemeinden zusammen den Gesetzgebungsauftrag umsetzen müssen, wonach die Kantone «für einen angemessenen Ausgleich erheblicher Planungsvor- und -nachteile» sorgen. Zur Aufgabe, und das ist substanziell, gehörten nicht nur Profitabgaben auf Ein-, sondern auch auf Um- und Aufzonungen. Für den einen Fall will Münchenstein 40 Prozent, für den andern 25 Prozent. Andersherum: Ein Kanton kann nicht einfach den Tarif durchgeben. Klarheit Das Bundesgericht sprach erstmals zum bisher seit Jahren umstrittenen Thema. Das Leiturteil stärkt die Gemeinden, denen ihr Kanton die Planungsgewinne zu zaghaft abkassiert. Es macht Sinn, es ist schön und gut, dass die Gemeinden auf Grund der auf ihre Verhältnisse eingerichteten Ortsplanung so zentrale Fragen eigensinnig regeln können – im Geländer des Bundesgesetzes natürlich. Bei der Abgabenhöhe wird auch die politische Zusammensetzung mitspielen. Gemeinden mit linksgrüner Vernunft werden weiter gehen als wenn bürgerliche Mehrheiten den ihnen verbundenen Bodenbesitzer möglichst viel Pla...
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Das Bundesgericht gibt der Gemeinde Münchenstein das Recht, Planungsmehrwerte nach eigenem Gusto abzuschöpfen. Es stärkt den Föderalismus, den die Kantonsregierungen eben ruiniert haben.

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