Vom Baudenkmal zum Geschäftslokal
Die Zürcher Vereinigung für Heimatschutz wehrt sich gegen einen Gerichtsentscheid, der den Umbau der St. Anna Kapelle in Zürich gutheisst. Der baukünstlerische Zeitzeuge drohe verstümmelt zu werden.
Die St. Anna Kapelle in Zürich soll neu genutzt und umgebaut werden. Die Architekten Robert Bischoff und Hermann Weideli haben die einzige Kapelle im Heimatstil der Stadt 1910 als Teil des Gebäudekomplexes «Glockenhof» erbaut. 100 Jahre später plant die Stiftung der evangelischen Gesellschaft des Kantons Zürich nun, ins Kirchenschiff einen Zwischenboden einzuziehen und den Raum darunter zu einem Geschäftslokal umzubauen. Der Eingriff sei so geplant, dass er später wieder rückgängig gemacht werden könne. Das Baurekurs- und Verwaltungsgericht hat das Bauvorhaben gutgeheissen. Doch die Zürcher Vereinigung für Heimatschutz wehrt sich gegen den Entscheid. Dieser verletze die «Integrität und Würde des Baudenkmals», verstümmle den baukünstlerischen Zeitzeugen und zerstöre den Charakter der Kapelle. Zwar hat der Stadtrat einen Schutzvertrag abgeschlossen, der die denkmalpflegerische Bedeutung des Baus wahren soll: Was beim Umbau abgebrochen wird, soll aufbewahrt werden und so das Denkmal erhalten bleiben. Doch dieses Vorgehen führt den Dankmalschutz ad absurdum, schreibt der Heimatschutz. Er hofft deshalb, dass der gerichtliche Entscheid bald korrigiert wird.