Photovoltaikanlage auf einem Altbau in Berlin Fotos: Georg Slickers / Creative Commons-Lizenz

Solardach ohne Papierkram

Der Kanton Bern will mit weniger Bürokratie erneuerbare Energien fördern: Künftig sollen Solaranlagen ohne Baubewilligung erstellt werden können – auch auf Baudenkmälern.

Die Energiefachstelle, die Denkmalpflege und das Amt für Gemeinden und Raumordnung haben entsprechende Richtlinien erarbeitet. «Der Entwurf macht im Grundsatz keinen Unterschied mehr zwischen Baudenkmälern und normalen Gebäuden», schreibt der Kanton. Rechteckige Solaranlagen können grundsätzlich auf allen Hausdächern ohne Baubewilligung installiert werden. Auch neben dem Haus – etwa im Hof oder Garten – brauchen Sonnenkollektoren keine Bewilligung, sofern sie nicht grösser als zehn Quadratmeter sind. «Die Richtlinien machen jedoch klare Vorgaben zur Gestaltung und geben Hinweise zur zweckmässigen Farbgebung der Anlagen», heisst es in der Medienmittelung. Ausgenommen von der Befreiung sind Gebäude, die im Bauinventar als «schützenswert» vermerkt sind oder die in Lagen mit Ortsbildschutz stehen. Mittelfristig will der Kanton aber auch für sie die Baubewilligung abschaffen. Einzig bei Denkmäler von nationaler Bedeutung sowie im UNESCO-Welterbeteil der Berner Altstadt sollen Solaranlagen weiterhin verboten bleiben. Neben der Photovoltaik plant der Kanton auch die Bewilligungspraxis bei Wärmepumpen und Windrädern zu lockern.

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