Rekurs gegen die Erweiterung des Kunsthauses Zürich weitergezogen

Obwohl das Baurekursgericht des Kantons Zürich der Stiftung «Archicultura» die Legitimation für einen Rekurs abgesprochen hatte, zieht die einzige Rekurrentin gegen die Baubewilligung den Rekurs an die nächste Instanz weiter.

Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hatte vor rund einem Monat der Stiftung «Archicultura» die Legitimation für einen Rekurs abgesprochen. Das Gericht war der Ansicht, dass Archicultura, die Stiftung für Orts- und Landschaftsbildpflege mit Sitz in Luzern, «mangels einer erkennbaren räumlichen Beziehung zum Bauvorhaben und mangels Nachweis einer gesamtkantonalen Tätigkeit nicht zur Beschwerde legitimiert ist». Archicultura kann dieser Argumentation nichts abgewinnen, wie die Stiftung mitteilte. Die 1996 gegründete Stiftung ist gemäss eigenen Angaben gesamtschweizerisch tätig, seit 2002 auch im Kanton Zürich. Unter anderem habe sie Karten erstellt, die einen Überblick über die Einstufung der Ortsbildqualität von Dörfern und Städten im Kanton Zürich geben. Die Stiftung erfüllt ihrer Ansicht nach eine öffentlich-rechtliche Aufgabe. Ihr Ziel bestehe «in der Bewahrung und gedeihlichen Entwicklung unserer Ortsbilder».

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