Villa Gelpke-Engelhorn von Beate Schnitter in Küsnacht.

Villa Gelpke-Engelhorn gerettet

Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hebt die Schutzentlassung der Villa Gelpke-Engelhorn der Architekturpionierin Beate Schnitter auf.

«Der Zürcher Heimatschutz hat sich in einem der wichtigsten Rekursverfahren der letzten Jahre durchgesetzt», heisst es in einer Medienmitteilung von heute: Das Baurekursgericht des Kantons Zürch hat mit Urteil vom 28. April 2020 die Schutzentlassung der Villa Gelpke-Engelhorn durch den Gemeinderat von Küsnacht aufgehoben. Der Gemeinderat Küsnacht habe «sein Ermessen nicht mehr vertretbar gehandhabt», als er am 2. Mai 2018 die Villa Gelpke-Engelhorn in Itschnach aus dem Inventar entlassen hatte. Das Baurekursgericht verfügt nun dessen Unterschutzstellung.

Die Auffächerung nach Süden sorgt für optimalen Lichteinfall im Innern.

Die Villa Gelpke-Engelhorn von Beate Schnitter gehört zu einem schweizweit einzigartigen Ensemble von fünf Häusern in Itschnach aus der Hand von Lux Guyer und Beate Schnitter, schreibt der Heimatschutz weiter. 2014 gelangte es in die Hand einer Immobilienfirma, die auf dem Areal eine voluminöse Neuüberbauung plante. Die neuen Eigentümer beantragten die Entlassung des Baus aus dem kommunalen Schutzinventar. Der Gemeinderat von Küsnacht kam diesem Antrag nach, obwohl ein Gutachten, das er selber in Auftrag gegeben hatte, das Wohnhaus auf eine Stufe mit den besten Wohnhäusern in der Region stellt, etwa dem Haus Baumann in Schönenberg von Ernst Gisel (1968-70) und dem Haus Bill in Zumikon von Max Bill (1968).

Die mit einem Oberlicht gekrönte Wendeltreppe zählt zu den elegantesten Treppenlösungen Beate Schnitters.

Der Zürcher Heimatschutz rekurrierte gegen die Inventarentlassung. Vor Baurekursgericht verlor er, vor Verwaltungsgericht gewann er den Rekursfall in einem wesentlichen Teil. Das Verwaltungsgericht gab den Fall wegen ungenügender Interessenabwägung wieder an das Baurekursgericht zurück. Diese Interesseabwägung hat nun hat das Baurekursgericht vollzogen und kommt zum eindeutigen Schluss: «Die Erhaltung der äusseren Erscheinung sowie der Erhalt der inneren Raumstruktur sind aufgrund des hohen Eigenwertes unabdingbar.»Im Gutachten des Kunst- und Architekturhistorikers Michael Hanak heisst es: «Die Ballung von Bauten in einem nachbarschaftlichen Kontext zweier Schweizer Architektinnen, die das 20. Jahrhundert als Vorkämpferinnen für Frauen in der Architektur prägten, hat Seltenheitswert. Beide Architektinnen hatten im Verlauf ihrer Karrieren ihre eigenen Themen und Ideen entwickelt und über die Jahre hinweg eigenwillig variiert. In Beate Schnitters Werk im Allgemeinen und beim Wohnhaus Gelpke-Engelhorn im Besonderen finden sich Anklänge an das Werk ihrer berühmten Tante Lux Guyer, die sie teils zum Objekt passend umsetzte, wie das übers Eck geführte Fenster, oder zeittypisch variierte, wie die bunte Farbgebung.»

Villa Gelpke-Engelhorn von Beate Schnitter in Küsnacht.

Hochparterre hat Beate Schnitter in der Rubrik «Rückspiegel» porträtiert. Im Sommer erscheint das Buch ‹Im Rückspiegel›, das 40 Ausgaben der Hochparterre-Rubrik versammelt.

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