Die Überbauungsziffer ersetzt die Ausnützungsziffer

Mehr Kuben für Luzern

In Luzern gilt mit der Überbauungsziffer künftig eine neue Berechnungsgrundlage, die bisherige Ausnützungsziffer wird damit ersetzt.

Kürzlich entschied das Luzerner Kantonsgericht deutlich gegen Ausnahmen bei der neuen Berechnungsgrundlage für Bauprojekte. Die künftig geltende Überbauungsziffer (ÜZ) lässt entgegen der bisherigen Ausnützungsziffer weniger Spielraum zu. Statt der Gesamtfläche ist nun der maximale Fussabdruck auf einem Grundstück vorgegeben, mit der neuen Berechnungsgrundlage werden hierfür grundsätzlich auch Balkone miteinbezogen. Bis Ende 2023 müssen die Luzerner Gemeinden ihre Bau- und Zonenreglemente anpassen. Dabei wird von Gemeinden, die eine Gesamtrevision der Ortsplanung angehen, die Einführung der Überbauungsziffer verlangt. Voraussichtlich werden sich damit Einfamilienhausquartiere mit vermehrt kubischen Formen an Mehrfamilienhausquartiere angleichen. Die «LZ» informiert.

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– Das neue Design der Agentur Wirz für das Abstimmungsbüchlein steht ganz in Tradition der Schweizer Grafik. Die «Aargauer Zeitung» berichtet.

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