Schmiermittel für die Verdichtung

Der Mehrwertausgleich ist ein wichtiges Instrument zur Förderung von nachhaltiger Innenentwicklung. Entscheidend ist der Wille zur Umsetzung – wie immer in der Raumplanung.

Fotos: Grafiken: Wüest Partner

Der Mehrwertausgleich ist ein wichtiges Instrument zur Förderung von nachhaltiger Innenentwicklung. Entscheidend ist der Wille zur Umsetzung – wie immer in der Raumplanung.

Der Zonenplan bestimmt den Wert einer Parzelle: Das finanzielle Ertragspotenzial von Boden, der ausschliesslich landwirtschaftlich genutzt werden darf, beträgt einen Bruchteil dessen, was bei einem Grundstück gleicher Grösse in der Zone für Wohnbauten an Rendite drin liegt. Das spiegelt sich in den Bodenpreisen wider, besonders dort, wo die Nachfrage nach Bauland gross ist. Im Kanton Zürich kostet der Quadratmeter Landwirtschaftsland im Mittel 6 Franken, für Industrie- und Gewerbeland liegt der Quadratmeterpreis bei rund 400 Franken. Der Preis von Wohnbauland in der Stadt Zürich liegt bei 3000 bis 7000 Franken pro Quadratmeter. Wenn Land durch planerische Entscheide einer anderen Zone zugeordnet wird, hat das entsprechende Folgen: Insbesondere die Neueinzonung von Bauland führt zu enormen Wertsteigerungen. Auch die Umzonung von Industrie- zu Wohnbauland oder die Aufzonung – etwa auf fünf Geschosse in Quartieren, in denen bisher nur drei Geschosse erlaubt waren – beschert den Eigentümerinnen substanzielle Mehrwerte. Umgekehrt verliert Land, das rückgezont wird, schlagartig an Wert. ###Media_2### Das Raumplanungsgesetz (RPG) verlangt von den Kantonen schon seit 1980, bei solchen planungsbedingten Vor- und Nachteilen für einen «angemessenen Ausgleich» zu sorgen. Diese Forderung blieb aber jahrelang weitgehend toter Buchstabe. Einzig die Kantone Basel-Stadt und Neuenburg führten bereits vor der Jahrtausendwende eine entsprechende Gesetzgebung ein. Erst 2014, mit der Revision des RPG, wurden die Kantone dazu verpflichtet, bis 2019 gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um sogenannte Planungsvorteile mit einem Satz von mindestens 20 Prozent des gewonnenen Mehrwerts abzuschöpfen. Dieser Ertrag geht an die Gemeinden und Kantone, die diese Einnahmen zweckgebunden für raumplanerische Massnahmen verwenden müssen. Das Spektrum reicht dabei von Entschädigungen für Rückzonung...

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