Eine unendliche Geschichte

Das revidierte Raumplanungsgesetz soll durch die Rückzonung von überdimensionierten Baulandreserven die Zersiedelung stoppen. Eine klare Ansage – doch die Umsetzung erweist sich als schwierig und schleppend.

Fotos: Morgan Thompson auf Unsplash

Das revidierte Raumplanungsgesetz soll durch die Rückzonung von überdimensionierten Baulandreserven die Zersiedelung stoppen. Eine klare Ansage – doch die Umsetzung erweist sich als schwierig und schleppend.

Im Jahr 2022 betrug die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz 234 337 Hektar. Davon sind derzeit 10 bis 16 Prozent unbebaut. Dieses brachliegende Bauland entspricht etwa der Gesamtfläche des Kantons St. Gallen oder des Kantons Waadt, je nach Berechnungsart. Die Unschärfe ist – typisch schweizerisch – eine Folge der von Kanton zu Kanton unterschiedlichen Bauzonenberechnung. Ein Teil dieses Baulands wurde allerdings illegal eingezont: Bereits das Raumplanungsgesetz von 1980 schrieb vor, dass die Baulandreserven einer Gemeindeden für die nächsten 15 Jahre prognostizierten Bedarf nicht überschreiten dürfe. Trotzdem wurde in vielen Gemeinden nach 1980 munter weiter eingezont, bis das verschärfte Raumplanungsgesetz diesem Wildwuchs 2014 einen Riegel vorschob. Mit grossem Mehr befürworteten die Stimmberechtigten damals ein Massnahmenpaket, um die Zersiedelung zu stoppen und die schwindenden Bodenressourcen besser zu schützen. Dazu zählt auch die Begrenzung der Fläche, die bebaut werden darf. Die Festlegung von Bauzonen ist im Artikel 15 des Raumplanungsgesetzes geregelt. Neu ist ein Zusatz: «Überdimensionierte Bauzonen sind zu reduzieren.» Zur Sicherstellung der Umsetzung mussten die Kantone ihre Richtpläne anpassen und dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) zur Genehmigung vorlegen. Der Aufbau und die Ausgestaltung dieses Planungsinstruments zur Entwicklung von Siedlung, Verkehr und Infrastruktur liegt bei den Kantonen; der Bund gibt die Leitlinien vor und überwacht die Einhaltung der vom Bundesgesetz geforderten Zielsetzungen. In Bezug auf Artikel 15 RPG heisst das, dass die Bauzonen im Kantonsgebiet anzupassen sind. Die Kantone müssen dem ARE alle vier Jahre Bericht erstatten über den Stand der Umsetzung und die realen Entwicklungen in puncto Wachstum und Bodennutzung. Ein Blick in die kantonalen Richtpläne zeigt, dass die meisten Kantone nicht, wie vom ARE empf...

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