Das Bundesgericht stoppt den Ausbau der Maiensässe in Erhaltungszonen und stützt das Zweitwohnungsgesetz.

Fertig lustig Maiensäss

Das Bundesgericht stoppt den Ausbau der Maiensässe in Erhaltungszonen und stützt das Zweitwohnungsgesetz.

Das Bundesgerichtsurteil 1C_62/2018 der öffentlich rechtlichen Abteilung der Bundesrichter Merkli, Karlen, Fonjallaz, Eusebio und Kneubühler hat es in sich. Es erschwert den Ausbau der Maiensäss-Ställe zu Ferienwohnungen. Und das kam so: Einer von sieben Ställe auf dem Blackter Stofel weit ausserhalb der Bauzone im Fondei hinter Langwies sollte zu einem komfortablen Ferienhaus werden. Die Gemeinde Arosa, zu dem das Tal seit der grossen Fusion im Schanfigg gehört, stimmte dem Baugesuch zu. Das Bundesamt für Raumplanung schrieb einen Einspruch. Das Bündner Verwaltungsgericht wies ihn ab. Nun hat das Bundesgericht die Bündner gerügt. Das Gesuch verletze Bundesrecht. Das Maiensäss liegt in einer Erhaltungszone. Das ist eine Bauzone, die die Landwirtschaftszone überformt. Mit solchen Spezialzonen haben die Behörden jahrelang Projekte weit ausserhalb der Bauzonen bewilligt. Sie beriefen sich dabei auf den kulturhistorischen Wert der abgelegenen Siedlungen. Das Bundesgericht sagt nun, dass Erhaltungszonen eng, nicht weit greifen. Denn der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist ein wichtiger Wert.

Und dann setzt das Bundesgericht noch drauf: Die Umnutzung des Stalls auf dem Blackter Stofel verletzte das Zweitwohnungsgesetz. Arosa hat einen Zweitwohnungsanteil von über zwanzig Prozent. Im Gesetz gibt es zwar Ausnahmen, die Umbauten ermöglichen. Doch diese müssen schutzwürdig sein. Seither hat die Schutzfreude in den Bergen zugenommen, denn die Bauwilligen und die Gemeinden sahen darin einen Schlupf durchs Zweitwohnungsgesetz. Das beendet Bundesgericht nun. Es könne nicht Sinn des Zweitwohnungsgesetzes sein, die Errichtung zonenkonformer Zweitwohnungen innerhalb der Bauzonen zu verbieten, gleichzeitig aber die Entstehung neuer Zweitwohnungen in Scheunen und Ställen ausserhalb der Bauzonen zuzulassen.

Das Urteil wird Folgen haben. Es ist gewiss gut, dass die Luxusausbauten der nicht mehr gebrauchten Maiensässe mit Zufahrtstrassen und kräftigen Landschaftsumbauten es nun schwerer haben werden. Auch gut gedachte und geratene Umnutzungen müssen strengem Geländer folgen. Ställe werden künftig Ställe bleiben müssen. Politisch ist die Sache nicht vom Tisch. Standesinitiativen aus Graubünden und dem Wallis wollen dem Maiensäss-Stall eine goldene Zukunft als Bauplatz bereiten. Bei der Revision der zweiten Etappe des Raumplanungs-Gesetzes werden die vereinten Bergler den Hosenlupf für den Maiensäss-Stall probieren. 

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