Rudolf Gaberels Arzthaus 1934 und 2013. Fotos: Albert Steiner (1934), Katalin Deér (2013)

Appell für das Arzthaus von Rudolf Gaberel

Das Arzthaus von Rudolf Gaberel in Davos ist geschützt. Doch es gibt die Befürchtung, dass die Verantwortlichen nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen. Ein Appell soll nun Druck machen.

Das ehemalige Arzthaus der Thurgauisch-Schaffhausischen Höhenklinik in Davos von Rudolf Gaberel ist weitgehend im ursprünglichen Zustand erhalten. Es ist ein Zeitzeuge der Moderne mit Bedeutung weit über Davos hinaus. Obschon das Haus unter Schutz steht, gibt ein Ideenwettbewerb zur Befürchtung Anlass, dass Eigentümer und Gemeinde nicht die für den integralen Erhalt des Gebäudes notwendige Sorgfalt walten lassen.

Deshalb lancieren der Schweizerische Werkbund Graubünden (SWB), der BSA Zürich, Aargau, Glarus, Graubünden sowie das Architekturarchiv Davos (AAD) einen Appell an die Eigentümer und die Gemeinde.

Wer den Appell mit seinem Namen unterstützen möchte, sendet eine E-Mail an Rainer Weitschies – am besten bis Mittwoch, 14. Juni.

 

Der Appell im Wortlaut
«Appell für eine integrale Erhaltung und denkmalpflegerische Restaurierung des Arzthauses der ehemaligen Thurgauisch-Schaffhausischen Heilstätte Davos

Das Arzthaus des bekannten Architeken Rudolf Gaberel ist ein herausragendes Beispiel der architektonischen Moderne und der Sanatoriumsarchitektur in der Schweiz. Der Bau ist ein wichtiger baugeschichtlicher Zeitzeuge für Davos, der heute
noch weitgehend im Original erhalten ist. Obwohl das Arzthaus eine geschützte Baute gemäss Art. 111 des Davoser Baugesetz ist, ist leider nicht gesichert, dass das Baudenkmal den für einen integralen Erhalt notwendigen Schutz auch
wirklich erfährt.

Das Ergebnis des kürzlich entschiedenen privaten Ideenwettbewerbs für eine Überbauung der vorhandenen Freiflächen auf dem Areal hat gezeigt, dass dem Erhalt der identitätsstiftenden Umgebung des Arzthauses leider wenig Beachtung
geschenkt wurde. Diese ist jedoch wesentlich für den Schutzwert des Bauwerks. Das zur Weiterbearbeitung empfohlene Siegerprojekt negiert vollständig die historische Freistellung des Gebäudes in der Landschaft.
Gemäss Mitteilung der Eigentümer ist für das Arzthaus eine Nutzung mit Zweitwohnungen vorgesehen. Solch eine Nutzung mit den damit verbundenen strukturellen Eingriffen, ist mit den gesetzlichen Schutzzielen und einem integralen Erhalt der
Struktur und der Nutzung nicht vereinbar.

Aus diesem Grund appellieren die unterzeichnenden Personen an die privaten Eigentümer wie auch an die genehmigende Gemeindebehörde, das Arzthaus integral zu erhalten. Als rechtlich geschütztes Gebäude liegt dieser Schutz in öffentlichem
Interesse.

  • Die unterzeichnenden Personen fordern im Umgang mit dem Gebäude folgende Massnahmen:
  • Eine umfassende fachgerechte Aufnahme des baulichen Zustandes.
  • Ein Konzept für die Restaurierung in Absprache mit der kantonalen Denkmalpflege.
  • Den integralen Erhalt der Gebäudestruktur sowie der Gliederungs- und Gestaltungsmerkmale.
  • Die Beibehaltung der räumlichen Aufteilung und deren Nutzungen.
  • Eine fachgerechte Restaurierung und Wiederherstellung wertvoller Bauteile.
  • Eine sorgfältige Gestaltung der Umgebung ohne Terrainanpassungen und Neubauten, die das Arzthaus beeiträchtigen.
  • Die fachliche Begleitung der Restaurierungsarbeiten durch die kantonale Denkmalpflege.»
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