Die gerühmte Sanierung des Hauses Waldmannstrasse 25, man erkennt die angefügte 3-Meter-Raumschicht. Das fragliche Wohngebäude Fellerstrasse 30 ist ein vergleichbarer Bautyp. Fotos: Alexander Gempeler

Kein Verständnis für Abriss im Tscharnergut

Die Berner Genossenschaft Fambau dürfe das Scheibenhochhaus Fellerstrasse 30 abbrechen, wurde kürzlich entschieden. Der Berner Heimatschutz rekurriert dagegen aus mehreren Gründen.

Ende der 1950er Jahre war die Hochhausüberbauung Tscharnergut in Berns Westen das grösste Wohnbauprojekt der Schweiz. Zwischenzeitlich litt sein Image, heute ist das Wohnen im Tscharni wieder gefragt. Dem Berner Architekt Rolf Mühlethaler gelang es 2016, das Scheibenhochhaus Waldmannstrasse 25 schön und nützlich zu sanieren. Unter anderem fügte er eine drei Meter breite Raumschicht an. Diese Sanierung galt als Weg aus der Sackgasse, fand Beachtung – Hochparterre berichtete in der Ausgabe 11/16 – und der Kanton verlieh der Stadt Bern einen Preis von 200’000 Franken. Das Projekt legte die Grundlage zur Planungsvereinbarung unter der Stadt Bern und allen Eigentümern im Tscharnergut, künftige Sanierungen nach demselben Modell durchzuführen. Eine der grössten Eigentümerinnen ist die Baugenossenschaft Fambau. Doch Anfang Juli entschied das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, die Fambau dürfe ihr Scheibenhochhaus an der Fellerstrasse 30 abbrechen. Das überraschte. Die Fambau schert damit nicht nur aus der Planungsvereinbarung aus. Die Fellerstrasse 30 ist mit weiteren Häusern der Baugruppe Tscharnergut im kantonalen Bauinventar für die Stadt Bern in einem eigenen Objektblatt als schützenswert aufgeführt. Das Haus darf daher gar nicht abgerissen werden. Die Sanierung sei nicht finanzierbar Der Regierungsstatthalter begründet seinen Entscheid wirtschaftlich. Ein Gutachten zeige, dass das Gebäude nach der Sanierung nicht kostendeckend vermietet und die Sanierung des Tragwerks in 30 Jahren durch die Mieten nicht gedeckt werden könne. Die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse am Baudenkmal und den privaten Interessen falle zugunsten der Fambau aus. Es bestehe keine überragende Schutzwürdigkeit und es sei zu gewichten, dass ein Neubau zeitgemässen Wohnraum und damit eine soziale Durchmischung mit sich bringe. Mit anderen Worten, die Fambau späht mi...
Kein Verständnis für Abriss im Tscharnergut

Die Berner Genossenschaft Fambau dürfe das Scheibenhochhaus Fellerstrasse 30 abbrechen, wurde kürzlich entschieden. Der Berner Heimatschutz rekurriert dagegen aus mehreren Gründen.

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