Die Schweiz stimmte dem revidierten RPG deutlich zu – mit einer grossen Ausnahme.

Keine Angst vor Rückzonungen

Die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung VLP-ASPAN lud gestern zur Tagung in Bern. Die Experten diskutierten über Bauzonen und wie diese richtig bemessen, platziert – und falls nötig verkleinert werden.

Die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung VLP-ASPAN lud gestern zur Tagung in Bern. Der Titel «Revidiertes RPG - Jetzt beginnt die Arbeit!» machte klar: Politiker und Planer müssen die Ärmel hochkrempeln. Der VLP fasst die wichtigsten Erkenntnisse in einer Medienmitteilung zusammen. Maria Lezzi, Direktorin des Bundesamts für Raumentwicklung ARE, erläuterte die Berechnung der Bauzonengrösse pro Kanton. «Nach dieser ersten Einschätzung haben die vier Kantone Wallis, Jura, Neuenburg und Schaffhausen zu grosse Bauzonen; sie müssen zurückzonen. Sechs weitere Kantone dürfen ihre Bauzonen nicht mehr ausdehnen, sie jedoch umlagern», schreibt der VLP. Für alle Kantone verlange das Gesetz neu: «Sie müssen künftig in ihren Richtplänen genau ausweisen, wie gross ihr Bauzonenbedarf für die nächsten 15 Jahre ist und wie sie eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen bewirken.»

Für Peter Bernasconi vom Schweizerischen Gemeindeverband SGV basiert die Berechnung der Bauzonengrösse auf fragwürdigen Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung. Auch sei sie von einen «Top-down-Ansatz» geprägt, zitiert ihn die VLP. Bernasconi plädierte darum dafür, dass jeder Kanton sein eigenes Modell entwickelt, um die Siedlungsentwicklung zu steuern. Die Tage der kommunalen Autonomie in der Nutzungsplanung seien wohl gezählt, meinte wiederum Roland Tremp vom Schweizerischen Städteverband SSV. Stadt und Land müssten gemeinsame Entwicklungsziele formulieren und Bauzonen gemeindeübergreifend abstimmen. «Wir sind auf Gedeih und Verderben aufeinander angewiesen», so Tremp.

VLP-ASPAN-Direktor Lukas Bühlmann sprach sich für eine aktive Bodenpolitik aus. «Sie kann eine Chance für Gemeinden sein.» So habe Sils im Engadin bereits in den 1970er Jahren mit Erfolg eine massiv überdimensionierte Bauzone verkleinert, sich dadurch hohe Kosten erspart und eine einmalige Landschaft erhalten. Die Angst vieler Gemeinden vor Entschädigungen bei Um- und Rückzonungen ist für Bühlmann nicht immer begründet. «Jüngst hat das Bundesgericht im Fall Salenstein TG eine Rückzonung ohne Entschädigung gutgeheissen, weil die Einzonung im Jahr 1982 überdimensioniert war und bereits damals gegen geltendes Recht verstiess.» Eine weitere Möglichkeit ist der Landabtausch, für den sich der ehemaliger Gemeinderat von Kerzers, Pierre-Alain Sydler, stark machte. Damit dieser funktioniere, brauche es aber engagierte Behörden und Grundeigentümer mit Gemeinsinn.

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