Vals: Bundesgericht weist Beschwerde ab

Das Bundesgericht hat im Fall «Therme Vals» entschieden. Es hat eine Beschwerde der «besorgten Valser Stimmbürger» gegen den Handel der Gemeinde mit dem Immobilienunternehmer Remo Stoffel abgelehnt. Damit dürfte das Hin und Her wohl gelegentlich zu einem Ende kommen und das Hotel und das Bad in Stoffels Verantwortung und Besitz kommen.

Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde nicht materiell eingetreten, sondern es hat sie abgelehnt, weil sie nicht fristgerecht eingereicht worden ist. In einer Stellungnahme meint Peter Schmid im Namen der «Besorgten»: «Den Entscheid des Bundesgerichts gilt es zu akzeptieren, wenngleich wir sehr enttäuscht sind, dass die Beschwerde wegen einer zehntägigen Frist abgelehnt worden ist. Doch unsere Beschwerde führte glücklicherweise dazu, dass die Ungereimtheiten in der Causa Therme von einer breiten Öffentlichkeit als solche wahrgenommen wurden. Beim Verkauf der Therme Vals redet man landauf, landab von einer feindlichen Übernahme. Das entspricht gemäss unserer festen Überzeugung den Tatsachen. So müssen wir nach heutigem Kenntnisstand davon ausgehen, dass der effektive Wert des Unternehmens den Stimmbürgern und den Gemeindevertretern nicht bekannt war und ist. Zudem hat der Tourismus in Vals und die Volkswirtschaft im Tal durch diesen unfreundlichen Coup grossen Schaden genommen. Die unglaubliche Solidarität, die wir aus der ganzen Schweiz erfahren durften, hat uns sehr berührt.»

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