Der schützenswerte Hochkamin der ehemaligen Papierfabrik in Horgen. Fotos: ZvG

Der Hochkamin bleibt

Ein Erfolg für den Zürcher Heimatschutz: Mit deutlichen Worten rügt das Baurekursgericht die Gemeinde Horgen. Diese hatte das «für jedermann offensichtliche Zeugnis» der einstigen Industriekultur aus dem Schutzinventar entlassen.

Der Hochkamin der ehemaligen Papierfabrik in Horgen ist ein weithin sichtbares Wahrzeichen der Zürcher Seegemeinde. Dennoch entliess der Gemeinderat ihn aus dem Inventar schutzwürdiger Bauten. Die Zürcherische Vereinigung für Heimatschutz ZVH, die sich dagegen beim kantonalen Baurekursgericht wehrte, bekam nun Recht. Mit mehr als deutlichen Worten: Der vollständige Verzicht auf Schutzmassnahmen sei unverhältsnissmässig und verstosse gegen das demokratisch erlassene Bau- und Planungsrecht in Horgen. Und obwohl auf dem Gelände Wohnbauten geplant seien, sei der Kamin «für sich alleine sehr wohl und für jedermann offensichtlich Zeugnis einer an diesem Ort einst vorhandenen Industrieanlage und der entsprechenden Epoche geblieben».

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