Das Projekt Uccelin ist beim Bundesgericht abgestürzt.

Uccelin abgestürzt – flieg weiter Vögelein!

Das Bundesgericht hat gegen «Uccelin» entschieden, ein Projekt für Kunst am Bau von Hans Danuser. Das hat Folgen auch für Architekturwettbewerbe. Das Urteil wird zeigen, wie Verfahren gesetzlich besser abgedichtet werden können, damit ein Handschlag auch ein Handschlag bleibt. Ein Kommentar.

Das Bundesgericht hat in Sachen «Uccelin – Hans Danuser gegen die Stadt Chur» für die Stadt und gegen den Künstler und die Kunst entschieden. Danuser hatte mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bündner Verwaltungsgerichtes reklamiert. Dieses schützte die Stadt Chur, die dem Künstler einen Wettbewerbssieg genommen hatte – ohne Entschädigung, selbstherrlich und arrogant. Und nun im Urteil des Bundesgerichtes erst noch zu Recht.Bevor ich dieses Urteil würdige und der Kunst Zuversicht gebe, fasse ich zusammen, worum es geht. Die Stadt Chur hatte 2011 beschlossen, ihr Quaderschulhaus für 22,7 Mio. Franken zu erweitern. 150 000 Franken wurden für einen Wettbewerb zur Kunst am Bau inklusive der Realisierung des siegreichen Beitrages gerüstet. Im März 2013 empfahl die Jury, das Projekt «Uccelin» von Hans Danuser zu realisieren. Er grub dafür eine Geschichte aus dem Bergell aus. Was den Unterländern «A zellä bölla schellä, d chatz gad uf wallisellä» ist, ist den Bergellern «Uccelin gio’n fond dal mer...», «kleiner Vogel auf dem Grund des Meers...» Entlang dem Abzählreim von Uccelin entwarf Danuser eine typografische Arbeit, die er auf vier Stelen anbringen wollte. Alle hatten Freude, alle waren dafür. Die Kasse der Stadt Chur aber geriet in jenem Frühling in die Schiefe. In solcher Lage brillieren Politikerinnen und Politiker gerne mit Tatkraft. Die drei Churer Stadträte kippten die Kunst kurzerhand aus dem Bauprogramm. Auf Kunst meint man verzichten zu können, auf eine Heizung, auf Plättli, Möbel, Türen und Fenster nicht. Eine Fussnote: Die Stadträte gehören nicht zur SVP. In Chur ist die Mehrheit rot-grünalternativ.Hans Danuser aber liess sich nicht bieten, was sich kein Plättlileger, keine Schreinernmeisterin und kein Heiziger bieten liesse. Er regierte als auf seine Rechte empfindlicher Staatsbürger und Unternehmer und als phantasie...
Uccelin abgestürzt – flieg weiter Vögelein!

Das Bundesgericht hat gegen «Uccelin» entschieden, ein Projekt für Kunst am Bau von Hans Danuser. Das hat Folgen auch für Architekturwettbewerbe. Das Urteil wird zeigen, wie Verfahren gesetzlich besser abgedichtet werden können, damit ein Handschlag auch ein Handschlag bleibt. Ein Kommentar.

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