Umstrittene Kosten der Urbanisierung

Die in der Revision des Raumplanungsgesetzes vor drei Jahren beschlossene Mehrwertsabgabe soll planerische und gestalterische Kosten decken, welche die bauliche Verdichtung generiert. Die Kantone setzen die Abgabe unterschiedlich um, schreibt die «NZZ».

«Für die 2013 vom Volk beschlossene Straffung der Zügel in der Raumplanung läuft der Countdown», schreibt die «NZZ» heute. Bis 2018 müssen die Kantone die neuen Bestimmungen umsetzen: «Dabei geht es erstens darum, Siedlungen nach innen statt nach aussen zu entwickeln. Zweitens ist dafür zu sorgen, dass die Bauzonenreserven effektiv nicht grösser sind als die binnen fünfzehn Jahren anzunehmende Nachfrage. Und drittens sind mindestens 20 Prozent des Mehrwerts abzuschöpfen, der durch Einzonungen realisiert wird.» Zum einen sollen durch diese Mehrwertabgabe Mittel für Entschädigungen generiert werden, die sich aus Auszonungen von überdimensioniertem Bauland ergeben können. Zum anderen sollen sie herangezogen werden, um planerische und gestalterische Kosten zu decken, welche die bauliche Verdichtung generiert. Wie eine Übersicht der Vereinigung für Landesplanung (VLP) zeigt, sind die Wege verschieden, welche die Kantone bei der Umsetzung der Abgabe beschreiten. Einen Weg für urbanisierte Regionen erkennt VLP-Direktor Lukas Bühlmann im Ansatz des Zürcher Regierungsrats. Der Kanton würde hier bei Neueinzonungen 20 Prozent und bei Um- oder Aufzonungen 5 Prozent abschöpfen. So lasse sich beiden Zielen der Mehrwertabgabe Rechnung tragen, sagt der VLP-Direktor Lukas Bühlmann: der (Mit-)Finanzierung von Auszonungen und der «Abfederung» der baulichen Verdichtung, schreibt die «NZZ».

Im Kanton Zürich ist das Mehrwertausgleichsgesetz in Vernehmlassung. Hochparterre diskutiert das Gesetz am 13. September 2016 am Städtebau-Stammtisch.

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