Der Besitzer will die offene Terrasse seiner Villa in Givrins schliessen, der Architekt ist dagegen. Fotos: micasarevista.com

Architekt vs. Bauherr

Dem Urheberrecht des Architekten sind Grenzen gesetzt. Dies entscheidet das Bundesgericht in einem Rechtsstreit um eine Villa in Givrins im Waadtland.

Dem Urheberrecht des Architekten sind Grenzen gesetzt. Dies entscheidet das Bundesgericht in einem Rechtsstreit um eine Villa in Givrins im Waadtland, über den heute «NZZ» und «24heures» berichten. Architekt Vincent Mangeat wehrte sich gegen die Besitzer, welche die offene Terrasse des Hauses schliessen wollten. Mangeat sprach von einer «Entstellung» seines Bauwerkes und bekam von der Waadtländer Justiz recht. Doch das Bundesgericht sieht die Angelegenheit anders. Das Urheberrecht eines Architekten reiche nicht derart weit wie jenes des Schriftstellers, Malers oder Komponisten, zitiert die «NZZ» aus dem Urteil. «Diese bestimmen allein, ob und wie ihr Werk geändert werden darf. Der Architekt dagegen kann sich nur gegen Veränderungen wehren, die ihn in seiner Persönlichkeit verletzen, die also sein berufliches Ansehen und seine Ehre beschädigen.» Dies hänge unter anderem davon ab, wie eng die Bindung zwischen Architekt und Baute sei. Da die Richter die Bindung des Architekten zur Villa nicht als besonders eng angesehen, erlauben sie der Bauherrschaft die Terrasse zu ändern. «Gleichzeitig macht das höchste Gericht aber deutlich, dass Hausbesitzer in der Verwirklichung ihrer Vorstellungen keineswegs frei sind», schreibt die «NZZ». Veränderungen seien nur zulässig, wenn sie funktioneller Natur seien. Gehe es indes um rein Ästhetisches, sei der Spielraum der Hauseigentümer eng begrenzt.

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– Die Gemeinde Erlenbach hat eine düstere Armeeanlage zu einem lichtdurchfluteten Schwimmbad umgebaut. Der «Tages-Anzeiger war im ehemaligen Bunker.

– Im Baselbiet sollen sich die Gemeinden in Regionalkonferenzen zusammenfinden, um unter anderem die Raumplanung gemeinsam zu planen, berichtet die «NZZ».

– Der Bundesrat hat den kantonalen Richtplan in Bern genehmigt, meldet der «Bund». «Damit das Viererfeld bebaut werden kann, muss nun doch kein Land an anderen Orten ausgezont werden.»

– «Wir wollen einen Prototyp schaffen»: Die «Basler Zeitung» spricht mit Architekt Ingemar Vollenweider und Waldeigentümerverbands-Präsident Andres Klein über den geplanten Neubau für das Amt für Umwelt und Energie in Basel.

– Auch der Kanton Baselland will die Mehrwertabschöpfung: Bei Einzonungen geht die Abschöpfung an den Kanton, bei Mehrnutzungen an die Gemeinden, weiss die «Basler Zeitung».

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