Uccelin scheiterte vor Verwaltungsgericht, am Haus des Hochparterre Chefredaktors in Fläsch singt das Vögelein den Frühling ein.

Richter gegen Uccelin

Uccelin, das Kunst am Bau-Projekt von Hans Danuser ist vor dem Bündner Verwaltungsgericht gescheitert. Es erhält aber Gastrecht am Haus Gantenbein in Fläsch.

Uccelin, das Kunst am Bau-Projekt von Hans Danuser (Hochparterre Januar/Februarausgabe 2014) ist vor dem Bündner Verwaltungsgericht gescheitert. Die Richter haben die Klage des Künstlers gegen die Stadt Chur, die mit Verweis auf die Stadtfinanzen aus dem Projekt ausgestiegen ist, abgewiesen. Der Künstler und sein Anwalt sind enttäuscht, weil das Gericht explizit festhält, die eingeladenen Kunstschaffenden hätten «die nachgefragte Leistungen bereits zu einem wesentlichen Teil im Vergabeverfahren» erbringen müssen. Und weil sich das Gericht nicht auseinandersetzt mit dem Umstand, dass der Stadtrat lange vor der Ausschreibung vom Spardruck Kenntnis hatte. Sie stellen sich weiterhin auf den Standpunkt, dass aus eben diesem Grund der Projektsieger bei einem Abbruch eines Verfahrens angemessen zu entschädigen sei. Und weil sie der Sache eine Bedeutung weit über Chur hinaus zumessen, überlegen sie, den Entscheid vors Bundesgericht weiterzuziehen. Uccelin, das Vögelchen, ist unterdessen ausgeflogen und hat im Gemeindehaus von Bregaglia Gastrecht; auch am Haus von Hochparterres Chefredaktor in Fläsch, singt das Vögelein den Frühling ein. ...
Richter gegen Uccelin

Uccelin, das Kunst am Bau-Projekt von Hans Danuser ist vor dem Bündner Verwaltungsgericht gescheitert. Es erhält aber Gastrecht am Haus Gantenbein in Fläsch.

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