«Eine Jurierung per Videokonferenz ist nicht sinnvoll»
Tec21 interviewt Wettbewerbsbegleiterin Jutta Strasser, deren Verfahren für das letzte Baufeld auf dem Areal der Kehrichtverbrennungsanlage Warmbächli in Bern wegen Corona verschoben wurde.
Die Bauherrschaft habe unmittelbar nach dem Bundesratsentscheid am 13. März mitgeteilt, dass die Jurierung zurückgestellt werden soll. «Alle Arbeiten für die erste Stufe der Vorprüfung waren abgeschlossen und dokumentiert. Von daher war der Moment für den Unterbruch eigentlich ohne weitere Probleme realisierbar», erklärt Jutta Strasser gegenüber Tec21. Für das Wettbewerbswesen scheine es ihr nicht zielführend zu sein, in der jetzigen Zeit hohen Druck auf die Verfahren auszuüben. «Eine Jurierung oder Präqualifikation auf Videokonferenzbasis durchzuführen erachte ich zwar als möglich, aber nicht als sinnvoll und qualitätsfördernd, da ein wichtiger Faktor, der unmittelbare und spontane Austausch unter allen Beteiligten, nicht möglich ist.» Bei einer Jurierung auf Videokonferenzbasis wäre die Anonymität schwieriger zu sichern. Wenn man sich bewusst sei, dass unsere Bauten die gestaltete Umwelt über Jahrzehnte präge, sollten letztlich einige Monate Verzögerung beim Ergebnis eines Wettbewerbs keine Rolle spielen, meint Strasser. Der Juryprozess solle so rasch wie möglich fortgesetzt werden, ein neues Terminfenster wurde auf September 2020 gelegt.
Einen anderen Weg haben Auslober und Beurteilungsgremium des Wettbewerbs für dem Studienauftrag Harsplen in Zürich-Witikon gewählt. Das digital aufgegleiste Verfahren wurde wegen der Coronakrise per Videokonferenz juriert. Wie die Jurierung abgelaufen ist, lesen Sie hier, was der Juryvorsitzende sagt und wie das technisch umgesetzt wurde, sehen Sie im Video der Sendung ‹Hochparterre live: Virtuell jurieren›.