Die Kommission 142/143 des SIA setzt sich mit der Frage auseinander, wie sie auf die Digitalisierung im Architekturwettbewerb reagieren will. Fotos: zVg

Der SIA, der Wettbewerb und die Digitalisierung

Die Kommission 142/143 des SIA setzt sich mit der Frage auseinander, wie sie auf die Digitalisierung im Architekturwettbewerb reagieren will. Ein Bericht aus der Kommissionssitzung.

Die Wettbewerbskommission des SIA hat sich den Umgang mit der Digitalisierung auf die Traktandenliste gesetzt. Sie stellt sich der Frage, wie sie auf im Architekturwettbewerb eingesetzte digitale Werkzeuge in Verfahren nach den Ordnungen 142 und 143 reagieren soll. Hochparterre war als Gast an der Kommissionssitzung Ende März dabei.

Es zeigte sich: Bis zu einer überarbeiteten Wegleitung über die ‹Verwendung digitaler Daten› im Wettbewerb ist es noch ein gutes Stück Weg. Als Sitzungsgäste geladen waren auch die Chefs der Firma Raumgleiter. Sie führten dem Gremium die beim Van-Baerle-Verfahren verwendete Software vor und stellten sich im Anschluss den Fragen der knapp dreissig anwesenden Kommissionsmitglieder. Zum einen bezüglich des Verfahrens: «Wie lässt sich im Rahmen einer digitalen Projektpräsentation die Anonymität wahren? Wie kann die Jury die Projekte vergleichen? Funktioniert das präsentierte Verfahren auch für einen offenen Wettbewerb mit einer Vielzahl Abgaben? Gleichzeitig löste die Präsentation auch grundsätzliche Fragen zur Profession aus: «Wo liegt in einem digital kontrollierten Verfahren die entwerferische Freiheit des Architekten? Und lässt sich architektonische Qualität digital überhaupt darstellen?» Über die präsentierte Software und die von seinen Entwicklern gefundenen Problemlösungen wurde dagegen wenig gesprochen.
 
Eine Hochparterre-Recherche hatte letzten Sommer ergeben: interaktive 3-D-Modelle,  Augmented und Virtual Reality finden ihren Weg in die Wettbewerbsverfahren (siehe Hochparterre 8/18). Der Artikel «Gnadenlos vergleichbar» untersuchte zwei Verfahren: den Studienauftrag Van-Baerle-Areal in Münchenstein, von Halter Entwicklungen komplett digital durchgeführt. Und den offenen Projektwettbewerb für das Schulhaus Allmend in Zürich-Manegg, vom Amt für Hochbauten der Stadt Zürich als Testlauf für digitale Darstellungsformen genutzt. Die Recherche zeigte: SIA-Standards für die Qualität und Fairness in digitalen Verfahren fehlen. Eine Aktualisierung der entsprechenden Wegleitung wurde auf Ende 2018 in Aussicht gestellt.

Kurz vor Sitzungsschluss kam nochmals Bewegung in die Szene: «Wir müssen eine Strategie finden, wie wir als Kommission auf die die Digitalisierung reagieren, sonst setzen Andere die Standards», forderte ein Kommissionsmitglied und stiess mit seinem Votum auf breite Zustimmung.

Wie geht es also weiter? «Die Präsentation von Raumgleiter war für uns der Auftakt», erklärt Kommissionspräsidentin Monika Jauch-Stolz. Nach den Veranstaltern sollen in den nächsten Sitzungen auch Wettbewerbsteilnehmer und Juroren eingeladen und nach ihren Erfahrungen im Van-Baerle-Verfahren befragt werden. Diese Sitzungen sind noch dieses Jahr geplant. «Wir sind eine heterogene Gruppe aus Architektinnen, Fachplanern und Landschaftsarchitekten. Die Anhörungen sollen uns eine gemeinsame Sicht auf das Thema Digitalisierung verschaffen», erklärt Jauch-Stolz. Das Ziel bleibe, eine überarbeitete Wegleitung zu publizieren.

Der aussenstehende Beobachter hält fest: Die Digitalisierung macht es dem SIA nicht leicht. Die Veranstalter, Teilnehmerinnen und Juroren tun sich schwer damit, ihre Kompetenzen und Prozesse angesichts neuer Werkzeuge zu hinterfragen. Ein komplexes Verfahren wie den Architekturwettbewerb digital zu denken und umzusetzen, bedeutet viel Arbeit von allen Beteiligten. Trotzdem: das Van Baerle-Verfahren zeigt, dass es bereits funktionierende Verfahren und Werkzeuge gibt. Wettbewerbsexpertinnen und -experten müssen daran mitarbeiten – denn wer sonst soll der Software den Architekturwettbewerb beibringen?

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