Jacques Dubey, Roger Diener, Werner Binotto, Ivo Bösch, Regina Gonthier und Claudia Schneider Heusi an der Schlussdikussion Fotos: Volker Bienert / hochparterre.wettbewerbe

Wettbewerbstagung: «Die Kraft des Projekts»

Ein Pfeiler des Architekturwettbewerbs ist seit einem St. Galler Gerichtsurteil gefährdert. Nein, war an einer Tagung des SIA zu hören.

Der Ankauf war dieses Jahr das Hauptthema der Nachmittagstagung «Wettbewerbsverfahren in Diskussion». Der SIA organisiert sie zusammen mit dem Hochbauamt des Kantons Zürich und dem Hochbaudepartement der Stadt Zürich. Die letzte Tagung fand vor vier Jahren statt. Doch nach dem Urteil des St. Galler Verwaltungsgericht, das im Wettbewerb für das Ostschweizerische Feuerwehr-Ausbildungszentrum in Bernhardzell einen Ankauf zur Weiterbearbeitung verbot (siehe hochparterre.wettbewerbe 1/2011), wollte die Wettbewerbsskommission des SIA schnell handeln. Pünktlich zur Tagung gab sie eine neue Wegleitung zum Ankauf heraus (kostenloser Download der «SIA 142i-404, Ankauf» hier).

Die Quintessenz der Tagung: Der Ankauf ist nicht tot, auch wenn ihm die Rechtssprechung in den Kantonen St. Gallen und Zürich arg zusetzt. Die Rechtsanwältin Claudia Schneider Heusi zeigte auf, wo Schwierigkeiten bestehen. «Man muss sich des Risikos bewusst sein». Der Rechtsprofessor und Architekt Jacques Dubey hingegen sagte klar, dass die Rechtssprechung auf Bundesebene den Ankauf schützt und wies vor allem auf den Fall in Payerne hin. Für ihn entschieden die Gerichte in Zürich und St. Gallen falsch. Das wiederum nützt dem St. Galler Kantonsbaumeister Werner Binotto wenig. An der Abschlussdiskussion sagte er, dass es im Moment nicht opportun sei, einen Entscheid des eigenen Kantonsgericht zu ignorieren. Trotzdem ist für ihn als Bauherr auch klar, dass er nur wegen eines Beschwerderisikos nicht ein schlechteres Projekt zur Weiterbearbeitung empfehlen werde. Dezidiert für angekaufte Projekte äusserte sich auch der Architekt Roger Diener. Ihn interessiere die juristische Diskussion wenig. Wenn ein Projekt wirklich viel besser sei, dann müsse es doch im öffentlichen Interesse möglich sein, dieses Projekt auszuführen, auch wenn es gegen das Programm verstösst. Er glaubt an die «Kraft des Projekts». Die Architektin und Vizepräsidentin der Kommission SIA 142/143 Regina Gonthier versuchte die Situation zu beruhigen und rief auch Ihre Berufskollegen zu Zurückhaltung bei Rekursen auf. Sie könne gut verstehen, dass ein zweiter Rang hinter einem angekauften Projekt hart sei zu verarbeiten. Die Wettbewerbsprogramme werden wahrscheinlich in naher Zukunft etwas offener formuliert werden, denn ein Verstoss gegen eine nicht existente Bedingung gibt auch keinen Ankauf.

Der Fall Bernhardzell ging übrigens glimpflich aus. Das Gericht hatte entschieden, dass der Kanton das Siegerprojekt von Vital Streiff nicht den Zuschlag geben dürfe und gab damit den zweitplatzierten Armin Benz und Martin Engeler recht. Der Kanton entschied sich, die zwei Projekte überarbeiten zu lassen, diesmal ohne die militärische Sicherheitszone, die Streiff missachtet hatte. Benz und Engler gaben kein überarbeitetes Projekt ab, Streiff wird also sein angekauftes Projekt ausführen können.

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Kommentare

hans fischer 06.12.2011 18:17
super, roger
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