Situationsmodell des prämierten Projekts von Jakob Steib mit Gmür & Geschwentner Architekten

Sehnsüchte des Einfamilienhauses, komprimiert

In Zollikerberg soll eine Überbaung mit «tiny houses» entstehen. Es scheint, als hätte die ungewohnte Aufgabenstellung die sedierte Kreativität mancher Architekturbüros zu neuen Leben erweckt.

Wie gross ist ein «tiny house»? Etwa so gross wie eine Wohnung. 2.5 Zimmer kommen auf etwa 50 m2, 3.5 Zimmer auf 70-80 m2. Warum ist ein tiny house ein Haus und keine Wohnung, obowhl man es mietet? Weil ein kleiner Patio dazugehört, und weil sich die Zimmer über zwei Etagen verteilen. Darf man in Zeiten der Verdichtung noch Hüsli bauen, auch wenn sie tiny sind?  Ja, man darf, insbesondere, wenn man sie zu grösseren kompakten Formen zusammenfügt. So beabsichtigt am Rande von Zollikerberg, auf einem Grundstück, das an eine ortsübliche Quartierstrasse mit Mehr- und Einfamilienhäusern, an den Wald und an die vielbefahrene Forchstrasse grenzt. Ist diese Idee nun so neuartig, dass es in der Schweiz «aktuell noch kaum vergleichbare Projekte und Referenzen» gibt, wie der Jurybericht verlautet? Ja und Nein. Einerseits ist das Tiny House nach Dutzenden Arealüberbauungen, genossenschaftlichen Ersatzneubauten und neuen Stadtquartieren, die fast zwangsläufig auf die dichte Versammlung von grossen mehrgeschossigen Bauvolumen mit Geschosswohnungen herauslaufen, eine angenehme Überraschung: plötzlich etwas Anderes, endlich ein wenig Abwechslung (zu verdanken ist dies nicht zuletzt dem Baureglement, das hier nicht mehr als zwei Vollgeschosse zulässt). Andererseits ist die Idee zusammengebauter tiny houses doch nichts anderes als die Wiederbelebung eines bewährten Typs, nur dass man heute – trotz verdienstvoller Ahnen in der Geschichte der Architektur – weder gerne Reiheneinfamilienhaus noch Siedlung sagt. «Ziel des Studienauftrags war es», heisst es im Jurybericht, «besonders das Wohnkonzept der Kleinwohnungen und des Studiowohnens neu zu denken und sie Sehnsüchte des Einfamilienhauses in zeitgemässe Mikromietwohnungen zu komprimieren.»

Raummodell des prämierten Projekts von Jakob Steib mit Gmür & Geschwentner Architekten

Unbestritten innovativ sind die Entwürfe, die aus dem Studienauftrag hervorgegangen sind, allen voran das erstrangierte Projekt von Jakob Steib mit Gmür & Geschwentner Architekten, aber beispielsweise auch der Beitrag von Office Haratori mit Office Winhov, der eine ganz eigenen Idee nachgeht und diese Vorstellung auf ebenso eigenwillige architektonische Art konkretisiert. Fast macht es den Anschein, als hätte die ungewohnte Aufgabenstellung die brach liegende oder zumindest etwas sedierte Kreativität mancher Architekturbüros zu neuem Leben erweckt. An die Stelle bekannter Schemen tritt der Erfindergeist, man übt sich in räumlicher Kombinatorik, in der Fügung und Verschleifung von Formen, in der Evokation architektonischer Stimmungen. Bei Steib und Gmür & Geschwentner führen abgeschrägte Dach- und Grundrissformen nicht nur zur gewünschten Wiedererkennbarkeit und Einzigartigkeit der Überbauung; sie fügen auch die 39 Wohneinheiten in eine architektonische Einheit, welche die Form der Parzelle nachzeichnet und sich im Innern in ein langes Gebäude an der Forchstrasse und drei rechtwinklig dazu stehende rückwärtige Bauten gliedert. Von einer «interessanten Hybridlösung» spricht die Jury, nehmen die Dachfalten doch Bezug auf die einzelnen Wohneinheiten, fassen aber gleichzeitig das gesamte Volumen zusammen. «Geschickt organisiert» sind gleichzeitig die Sichtbezüge in und aus den Wohnungen, so dass trotz enger Nachbarschaft ein gewisses Mass an Intimität gewährleistet wird. Überraschend die Erschliessungen und Verbindungen zum Aussenraum, die auf wenigen Geschossen ein Maximum an räumlicher Komplexität entstehen lassen.

Visualisierung des prämierten Projekts von Jakob Steib mit Gmür & Geschwentner Architekten (© Nightnurse Images, Zürich)

Man darf nun hoffen, dass die Erfindungen des Entwurfs sich über die anstehende Weiterbearbeitung retten können. Baurechtlich (es geht dabei insbesondere um die Integration der bestehenden Einstellhalle im Halb-Untergrund), aber auch hinsichtlich der SIA-500-Anforderungen für hindernisfreies Bauen muss das Siegerprojekt teils erheblich angepasst bzw. überarbeitet werden. Das war allerdings kein Hinderungsgrund für die Empfehlung zur Weiterbearbeitung. Den Anforderungen der SIA 500 konnte nämlich kein einziges der Tiny-House-Projekte genügen.

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Kommentare

Manuel 11.03.2019 15:04
Die Breite der Treppe scheint mir unrealistisch, ausser wenn die Wohnungen für Kinder gedacht sind...(Rolltreppe Breite = Tiefe Küchenelement) Bravo! Scheinbar hat die Jury nur die Visualisierungen angeschaut.
Franz 09.03.2019 22:10
Man beklagt sich über die sedierte Qualität der Architekturbüros. Aber sieht leider immer wieder dieselben Büros in diesen exklusiven Verfahren.
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