Jean-Pierre Wymann will die Wettbewerbsordnungen des SIA zugänglicher machen. Fotos: Luxwerk

Die fünf Regeln des fairen Wettbewerbs

Jean-Pierre Wymann hat die fünf Regeln für einen fairen Wettbewerb verfasst. Wozu sind sie gut? Wymann beantwortet unsere Fragen.

Jean-Pierre Wymann ist Architekt und Mitglied der Wettbewerbskommission des SIA. Er hat die fünf Regeln des fairen Wettbewerbs verfasst, die Anfang November in einem Workshop der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Wozu sind sie gut? Wymann beantwortet unsere Fragen.

Warum diese Regeln?

Jean-Pierre Wymann: Die Idee ist einfach: Weil die Wettbewerbsordnungen mit 30 Artikeln etwas unübersichtlich sind, wollen wir ein Werkzeug bei der Hand haben, womit wir den Inhalt der Ordnungen einfacher vermitteln können. Das Technische der Ordnungen wollten wir verständlicher, den Weg zu den Ordnungen zugänglicher machen. Die fünf Regeln des fairen Wettbewerbs lassen sich besser für die Öffentlichkeitsarbeit verwenden.

Was versprechen Sie sich von den Regeln?
Bei gewissen Auftraggebern löst schon die Erwähnung des SIA Abwehrreflexe aus. Man will auf gar keinen Fall Verfahren nach SIA organisieren. Mit den fünf Regeln kann man einfacher auf solche Leute zugehen, denn niemand wird etwas gegen diese Regeln haben. Sie ermöglichen den Einstieg. Mir ist schon auch klar, der Teufel steckt dann häufig im Detail.

Warum nur fünf Regeln?
Das Papier ist eine Diskussionsgrundlage. Der Workshop vom 4. November hat gezeigt, dass sie gut gewählt sind. Ausser Adrian Streich hat niemand mehr zusätzliche Regeln gefordert. Ich könnte mir vorstellen, dass es am Ende vielleicht auch sieben Regeln sind. Themen wie angemessene Anforderungen, genug Bearbeitungszeit, offene Aufgabenstellung oder gut vorbereitetes Verfahren könnten dazu kommen.

Wie geht es weiter?
Mein Ehrgeiz ist, dass die Regeln irgendwann offiziell publiziert werden. Zum Beispiel könnte ich sie mir als Manifest oder als Einleitung zu revidierten Wettbewerbsordnungen vorstellen.

Wie sind die ersten Rückmeldungen?
In der Wettbewerbskommission des SIA sind die Regeln unbestritten. IViele Auftraggeber wollen faire Wettbewerbe, tun sich aber noch mit einzelnen Punkten schwer, wie mit der «heiligen Kuh» des Urheberrechts etwa. Die Diskussion jedenfalls ist eröffnet.



Regeln des fairen Wettbewerbs, Stand November 2015
Die Wettbewerbskommission SIA schlägt folgende fünf Regeln des fairen Wettbewerbs vor:
1. Gleichbehandlung und Transparenz
Gleichbehandlung der Teilnehmenden und Transparenz des Verfahrens gehören zu den Grundprinzipien des öffentlichen Beschaffungswesens. Die einfachste Art die Gleichbehandlung der Teilnehmer zu gewährleisten ist die anonyme Durchführung. Transparent ist ein Verfahren, wenn die Ausschreibungsunterlagen alle wesentlichen Rahmenbedingungen zum Ablauf des Verfahrens und zur Bearbeitung der Aufgabe enthalten. [Präambel, Wettbewerbsordnungen des SIA]
2. Auftrag
Beim Projekt- und beim Gesamtleistungswettbewerb stellt der Auftraggeber einen Auftrag in Aussicht. [Art. 3]
Wenn der Auftraggeber den Auftragsumfang reduziert, den Auftrag an Dritte vergibt oder auf die Realisierung verzichtet, erhält der Gewinner zusätzlich zum Preisgeld eine Entschädigung. [Art. 27]
Stellt der Auftraggeber bei einem Ideenwettbewerb keinen Auftrag in Aussicht, wird der Gewinner für seinen Aufwand zusätzlich zum Preisgeld entschädigt. [Art. 27]
Einseitig vom Auftraggeber festgelegte Vertragsbedingungen in Wettbewerbsprogrammen sind unfair und unzulässig. Dies gilt insbesondere für den Stundenansatz, den Teamfaktor, den Faktor für Sonderleistungen sowie den Schwierigkeitsgrad n bei Bauingenieurleistungen, die vom Lösungsansatz oder vom Auftragnehmer abhängig sind. [Honorarordnungen des SIA]
3. Fachkompetente und unabhängige Beurteilung
Zu möglichst objektiven Beurteilung sind Fachkompetenz und Unabhängigkeit wesentliche Voraussetzungen. Die Mehrheit der Jurymitglieder müssen deshalb Fachleute sein. Mindestens die Hälfte dieser Fachleute muss unabhängig vom Auftraggeber sein. [Art. 10]
Um Befangenheit zu vermeiden, dürfen keine Personen am Wettbewerb teilnehmen, die zu Jurymitgliedern oder Experten in einem Anstellungs-, Abhängigkeits- oder Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen. Auch eine nahe Verwandtschaft oder die Begleitung des Wettbewerbs stellen Ausstandsgründe dar. [Art. 12]
4. Preise und Entschädigungen
Intellektuelle Dienstleistungen werden entschädigt. Bei Wettbewerben erhalten die rangierten Beiträge einen Preis. Hervorragende Beiträge mit wesentlichen Verstössen gegen die Programmbestimmungen können angekauft werden. Ein Teil der Gesamtpreissumme kann für fixe Entschädigungen verwendet werden. [Art. 17]
Beim Studienauftrag werden alle Teilnehmer in gleicher Höhe entschädigt. Steht ein Folgeauftrag in Aussicht beträgt die Pauschalentschädigung bei der Planungsstudie 80 % und bei der Gesamtleistungsstudie 50 % des zu erbringenden Aufwandes. Ohne Folgeauftrag ist der volle Aufwand zu entschädigen. [Art. 17]
5. Urheberrechte
Die Urheberrechte verbleiben grundsätzlich bei den Teilnehmern. Ein Zwang zur Abtretung der Urheberrechte würde dem Grundsatz von Treu und Glauben widersprechen und die für eine Zusammenarbeit notwendige Vertrauensbildung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schon während dem Wettbewerb aufs Spiel setzen. [Art. 26]

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Kommentare

Stefan Peters 03.12.2015 15:02
Das Urheberrecht die «heilige Kuh» - Das OR die «heilige Kuhherde»?
jörg knösels 01.12.2015 12:43
gut gebrüllt löwe !
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