Das geschützte Gewerbegebäude von Carl Mossdorf aus dem Jahr 1933.

Aufruf zum Boykott

Der BSA ruft dazu auf, das Projekt für eine Neuüberbauung des Luzerner Areals Tribschen zu boykottieren, wenn das geschützte Gewerbegebäude von Carl Mossdorf dabei abgebrochen werde.




Der Bund Schweizer Architekten BSA ruft seine Mitglieder auf, nicht an der Projektierung und der Jurierung für eine Neuüberbauung auf dem Luzerner Areal Tribschen teilzunehmen, sofern das Verfahren nicht mit der Integration, sondern mit dem Abbruch des Gewerbegebäudes verknüpft ist. Das Gewerbegebäude von 1933 gehöre zu den bedeutenden Pionierbauten der frühen Moderne in der Zentralschweiz.  

Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 2000. «Die CSS-Versicherung als neue Eigentümerin will die Nutzungsmöglichkeiten ihres Areals mit der siebten Änderung dieses Bebauungsplanes erneut vergrössern und darin trotzdem das Gewerbegebäude nicht integrieren, sondern abbrechen», schreibt der BSA in einer Pressemitteilung von heute. Die Stadt und der Kanton Luzern hätten ihre Zustimmung zum Abbruch des Gewerbegebäudes in Aussicht gestellt, bevor sie einen fundierten Bericht über die Bedeutung und den Zustand dieses Bauwerkes in Auftrag gegeben haben. «Wohin führt eine solche Entwicklung, wenn selbst besonders bedeutende Pionierbauten der Moderne fachlich und politisch zum Freiwild erklärt und zerstört werden können?», fragt der BSA.
 
Der Verband hat zwei unabhängige Experten beauftragt. In beiden Gutachten werde dem Gewerbegebäude überregionale bis nationale Bedeutung beigemessen. «Mit den Fachgutachtern sind wir deshalb der Meinung, dass das Gewerbegebäude zu erhalten, zu sanieren und in eine Neuüberbauung des Areals zu integrieren ist», erklärt der BSA. Stadt und Kanton Luzern sowie die Grundeigentümerin seien nicht gewillt auf diese Beurteilung einzugehen und hielten an ihrer Abbruchfreigabe fest. Obwohl das Gewerbegebäude Tribschen seit 2009 in der obersten Schutzkategorie des Inventars der schützenswerten Kulturobjekte im Stadtgebiet Luzern eingestuft sei, habe die Baudirektion den Grundeigentümern wiederholt schriftlich bestätigt, dass dieses Gebäude abgebrochen und durch einen grösseren Neubau ersetzt werden könne. «Aktuell hat die Grundeigentümerin in Absprache mit ihren Rechtsberatern und den Behörden Ende Februar 2018 das Abbruchgesuch für das Gewerbegebäude gestellt», schreibt der BSA weiter. Die Einsprache berechtigten Organisationen könnten erstmals Einsprache gegen dieses Abbruchvorhaben einreichen. Der Entscheid dazu ist noch hängig.

Der BSA hat eine Petition für die Erhaltung und Integration des Gewerbegebäudes in eine neue Arealüberbauung lanciert: www.gewerbegebaeude.ch.

Korrektur: In einer ersten Version des Beitrags haben wir den Namen des Architekten Carl Mossdorf falsch geschrieben. Der Fehler ist korrigiert.

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Kommentare

hansfischerliu 05.10.2022 16:20
.....wow....es hat sich gelohnt!!!....supi
hansfischerliu 25.07.2018 21:13
Carl Mossdorf Der BSA hat eine Petition für die Erhaltung und Integration des Gewerbegebäudes in eine neue Arealüberbauung lanciert: www.gewerbegebaeude.ch.
Urs Honegger 11.07.2018 11:30
Bildlegende auch korrigiert. Danke für den Hinweis.
hwb 10.07.2018 15:43
--in der Bildlegende ist der Name des Architekten noch falsch geschrieben...
Urs Honegger 10.07.2018 13:27
Danke für den Hinweis. Ich habe den Fehler korrigiert.
o 10.07.2018 12:44
der Architekt schreibt sich übrigens Mossdorf und nicht Moosdorf...
hansfischerliu 04.07.2018 20:30
...........schön, dass jetzt endlich gewisse Architekten nicht nur den Meili sondern plötzlich den Moosdorf entdeckt haben............hansfischerliu
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