Vorsicht, Geisterfahrer!

Während das Parlament die Lärmschutzvorschriften demontiert, machen die Autolobby und ihre Anhänger Stimmung gegen Tempo 30. Eine Auslegeordnung inklusive Faktencheck.

Während das Parlament die Lärmschutzvorschriften demontiert, machen die Autolobby und ihre Anhänger Stimmung gegen Tempo 30. Eine Auslegeordnung inklusive Faktencheck.

Nun sollen es also kontrollierte Lüftungen richten. Zwar definiert das mittlerweile über 40-jährige Umweltschutzgesetz (USG) Lärm als Umweltbelastung und verlangt, dass er grundsätzlich dort zu begrenzen sei, wo er entsteht – also beispielsweise auf der Strasse. Doch als das Parlament im Zuge der laufenden USG-Revision die Paragrafen zum Bauen an lärmbelasteter Lage anpasste, ortete es den Handlungsbedarf nicht etwa bei lauten Verkehrsachsen – vielmehr sollen die dort wohnenden Menschen ihre Lebensgewohnheiten an den Lärm anpassen. Wenn eine kontrollierte Wohnraumlüftung installiert sei, erübrige es sich, die Fenster zum Belüften der Wohnräume zu öffnen, erklärte Mitte-Ständerat Daniel Fässler in der Sommersession im Namen der vorberatenden Kommission UREK-S. «Machen die Bewohnerinnen und Bewohner solcher Wohnräume dies trotzdem, machen sie dies freiwillig und selbstverantwortlich.» Die Schlussfolgerung der Ratsmehrheit: Wohnungen mit kontrollierten Lüftungen sollen auch dann bewilligt werden, wenn die Immissionsgrenzwerte an sämtlichen Fenstern überschritten sind. Dass es schlicht zu einer guten Wohnqualität gehört, bei offenem Fenster schlafen oder die Balkontür mal geöffnet lassen zu können, scheint keine Rolle zu spielen. Der Nationalrat stützt die Idee grundsätzlich, will aber immerhin trotz kontrollierter Lüftung pro Wohnung mindestens ein Fenster mit eingehaltenen Grenzwerten oder einen ruhigen Aussenraum verlangen. Die Lösung läge auf der Hand Im September ist Herbstsession in Bundesbern. Ob die beiden Kammern sich auf den ständerätlichen Vorschlag, auf die Nationalratsvariante oder auf einen Kompromiss einigen: Das Parlament hat aus einem mittelmässigen bundesrätlichen Vorschlag für das Bauen im Lärm (siehe ‹Bitte nachbessern, Parlament!›) einen schlechten gemacht. Das Resultat ist in zweierlei Hinsicht fehlgeleitet: Zum einen hätt...

E-Mail angeben und weiterlesen:

Geben Sie uns Ihre E-Mail-Adresse und wir geben Ihnen unseren Inhalt! Wir möchten Ihnen gerne Zugriff gewähren, obwohl dieser Beitrag Teil unseres Abos ist.