Die mutmasslich rassistischen Inschriften an zwei Zürcher Altstadthäusern dürfen reversibel abgedeckt werden, urteilt das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Beschwerde der Stadt Zürich gegen den Entscheid des Baurekursgerichts gutgeheissen. Es billigt damit die geplante reversible Abdeckung der Inschriften «Zum Mohrenkopf» und «Zum Mohrentanz» an zwei Häusern in der Zürcher Altstadt, die im kommunalen Inventar aufgeführt sind. Das Gericht äussert sich nicht über den Inhalt der Beschriftungen, sondern urteilt, dass eine reversible Abdeckung die Integrität der Gebäude nicht beeinträchtige.
Tages-Anzeiger und die NZZ berichteten darüber. Der Stadtzürcher und Zürcher Heimatschutz äusserten sich ebenfalls dazu und bedauern den Entscheid. Die Verbände merken an, dass dem Entscheid des Verwaltungsgerichts eine ungewöhnlich ausführliche abweichende Minderheitsmeinung des Gerichts angefügt sei. Diese entspreche den Argumenten, die der Stadtzürcher und Zürcher Heimatschutz geltend gemacht hatten....
Inschriften dürfen abgedeckt werden
Die mutmasslich rassistischen Inschriften an zwei Zürcher Altstadthäusern dürfen reversibel abgedeckt werden, urteilt das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.
06.12.2024 16:26