Am 22. September geht es an die Urne. Die Biodiversitätsinitiative will den Schutz unserer Lebensgrundlagen besser in der Verfassung verankern. Das Natur- und Heimatschutzgesetz weist hier aktuell eine Lücke auf – auch weil die Bedeutung der Biodiversität erst mit ihrem zunehmenden Verlust erkannt wurde. Das muss sich ändern.
Die Geschichte der Biodiversitätsinitiative nahm viele Wendungen. 2019 starteten die Unterschriftensammlungen für die Biodiversitäts- und Landschaftsinitiativen. Trotz der Corona-Pandemie kamen die Unterschriften bis 2020 zusammen, und Parlament und Bundesrat hatten sich also mit der Materie zu befassen. Zur Landschaftsinitiative gab es einen indirekten Gegenvorschlag, und sie wurde zurückgezogen. Nicht so bei der Initiative zur Biodiversität. Nach mehreren Runden scheiterte 2023 der indirekte Gegenvorschlag. Nun wird abgestimmt.
Biodiversität ist also Politik. Die Initiative verlangt die nötigen Flächen und finanziellen Mittel für den Erhalt der Lebensgrundlagen und nimmt Bund und Kantone endlich in die Pflicht. Sie schont Natur, abwechslungsreiche Landschaften und schöne Ortsbilder auch ausserhalb von Schutzgebieten. Biodiversität ist aber auch ein Gestaltungsthema. Die Prämisse dieses Hefts lautet: Die Natur muss vielfältig bleiben, sonst gefährden wir unsere Zukunft. Was auch immer in der kleinräumigen Schweiz geplant wird: Biodiversität gehört mitgedacht. Wie das konkret geht, zeigt das Heft anhand von vielen Projekten im Siedlungsraum, in der Landwirtschaft und in den Bergen, wo Tourismus und Energiegewinnung mit der Wildnis konkurrieren – oder mit ihr zusammenkommen? Das Schlussbouquet bilden sieben Punkte zur Gestaltung – für eine lustvolle und abwechslungsreiche Baukultur, bei der auch mal Zeit für das Abwarten und einen Plausch mit dem pflanzenkundigen Abwart bleibt. Das Themenheft ist in Zusammenarbeit mit dem Bund Schweizer Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten BSLA entstanden. Maarit Ströbele