Eingabeplan für ein Baumeisterhaus Fotos: PD

Schützenswertes Baumeisterhaus?

Im Streit um ein Zürcher Baumeisterhaus von 1844 interveniert nun das Bundesgericht. Es fordert ein neues denkmalpflegerisches Gutachten.

Der Zürcher Stadtrat plante in Fluntern ein Baumeisterhaus von 1844 durch ein Einfamilienhaus zu ersetzen. Dagegen klagte allerdings die Nachbarschaft. Das Baumeisterhaus mit schlichter Fassade, aber stattlicher Innenausstattung gehörte immerhin dem Gemeindepräsidenten von Oberstrass und sei nicht zuletzt aufgrund seines guten Zustandes schützenswert, begründen die Nachbarn. Dieser denkmalpflegerische Wert solle nun für alternative Bauprojekte noch einmal mit einem Gutachten überprüft werden, urteilt nun das Bundesgericht. Es hebt somit den Rekurs des Verwaltungsgerichts auf. Die Stadt hatte 2014 das Inventar schützenswerter Gebäude von zuvor 80 auf nun 161 Baumeisterhäuser aufgestockt. Das Baumeisterhaus in Fluntern ist dort aber nicht gelistet. Die «NZZ berichtet».

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