Die Heidenfeldstrasse in Berlin-Friedrichshain vor zwanzig Jahren. Viele Häuser wurden seither saniert, die Mieten erhöht. Fotos: Werner Huber

Kein Mietendeckel in Berlin

Der Berliner Mietendeckel verstösst gegen das deutsche Grundgesetz. ‹NZZ› und ‹Tages-Anzeiger› berichten. Ausserdem: Herzog & de Meuron in Zürich, Kultur in Lausanne, Gummiboote in Bern und Campus in Biel.

Die ‹Neue Zürcher Zeitung› spricht von einer «schallenden Ohrfeige» für den Berliner Senat, die Regierung der deutschen Hauptstadt: Laut Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verstösst der von den Sozialdemokraten, der Linkspartei und den Grünen vor einem guten Jahr beschlossene Mietendeckel gegen das Grundgesetz. Der Mietendeckel begrenzte die Mieten aller vor 2014 erstellten Wohnungen auf den Stand von 2019. Ende 2020 ordnete die Stadtregierung sogar an, die Mieten, die um mehr als 20 Prozent über dem ortsüblichen Schnitt von 2013 lagen, zu senken. Davon profitierten Hunderttausende – die nun die Differenz nachzahlen müssen, wie der ‹Tages-Anzeiger› schreibt.


Der Mietendeckel war nicht nur juristisch von Anfang an umstritten, sondern auch politisch und in seiner Wirkung: 2020 waren die Mietpreise zwar wieder etwas gesunken, doch das Angebot brach auf weniger als die Hälfte ein. Dafür stieg das Angebot auf dem Kaufmarkt, wie der ‹Tagi› schreibt: «Viele kleine Vermieter hatten ihre Wohnungen lieber in Eigentumswohnungen verwandelt, als unter dem «Mietendeckel» mit Einbussen weiterzuvermieten». Von den Senkungen hätten am meisten die gut verdienenden Mieter in grossen, sanierten Altbauwohnungen profitiert. Das für die Stadtregierung vernichtende Urteils lässt die ‹NZZ› an der «Qualität des politischen Personals in der deutschen Hauptstadt» zweifeln. Derweil läuft in der Stadt eine Unterschriftensammlung für ein Begehren, das die Enteignung von Unternehmen fordert, die mehr als 3000 Wohnungen besitzen. Kommen die nötigen 175000 Unterschriften zusammen, könnte im September darüber abgestimmt werden – parallel zu den Wahlen ins Abgeordnetenhaus.

 

Weitere Meldungen:

– Die Bausektion des Zürcher Stadtrats mit André Odermatt, Richard Wolff und Filippo Leutenegger hat das Baugesuch für eine Projekt von Herzog & de Meuron Architekten in Zürich-Altstetten bewilligt. Im Auftrag der Senn Resources entstehen 72 Wohnungen, dazu Gewerberäume im Erdgeschoss, wie der ‹Tages-Anzeiger› schreibt. Ein dreissig Meter hohes Hochhaus soll den Lindenplatz räumlich fassen.

– Seit hundert Tagen ist Patrick Gyger Leiter der Fondation Plateforme 10, dem neuen Museumsquartier in Lausanne. 2019 eröffnete dort das neue Musée cantonal des Beaux-Arts, es folgen im nächsten Jahr das Musée de l'Elysée (Fotografie) und das Mudac (zeitgenössisches Design). Auf die Frage von ‹24 heures›, ob er einen verrückten Traum für die Plateforme 10 habe, sagt Gyger: «Die Plateforme 10 ist bereits ein verrückter Traum».

– Die Fahrt im Gummiboot auf der Aare gehört zu den beliebten Freizeitbeschäftigungen in Bern. Mit ihrem Start-up wollen nun Gustavo Acho, Onaquel Herbas und Maylawi Herbas ausgediente Gummiboote in einem Container sammeln und zu Rucksäcken und Taschen umfunktionieren. Der ‹Bund› stellt das Projekt vor.

– Das bernische Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt Biel berechtigt war, ein Enteignungsverfahren im Zusammenhang mit dem geplanten Fachhochschulcampus anzustrengen. Die vorinstanzliche Enteignungsschätzungskommission meinte noch, der Kanton hätte das Verfahren auslösen müssen, wie der ‹Bund› schreibt. Vor dem Verwaltungsgericht hat die Stadt nun Recht bekommen. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

close

Kommentare

Kommentar schreiben