Die Stadt Zürich will Tempo 30 auf der Hauptstrasse, der Kanton blockt. Was zählt mehr: Nationales oder kantonales Recht? Ausserdem: Kunst im Irchelpark, Klinikum in Basel, Lehm statt Beton.
Der Tages-Anzeiger berichtet vom Streit zwischen Stadt und Kanton Zürich über die Verlangsamung der Rosengartenstrasse, der nun schon sieben Jahre dauert. Seit dem deutlichen Nein der kantonalen Stimmbevölkerung zum Rosengartentunnel möchte der Stadtrat auf einer Strecke von 1,4 Kilometern am nördlichen Ende der Harddrücke das Tempo von 50 auf 30 km/h senken. Er fragte bei der Kantonspolizei nach, ob das in Ordnung gehe. 16 Monate später kam von der Kantonspolizei die Antwort: Nein. Zwar kommt ein Verkehrsgutachten zum Schluss, dass die Temporeduktion das kantonale Strassensystem nicht beeinträchtigen würde. Doch sehen das die Kantonspolizei und nun auch die kantonale Rekursabteilung anders: Eine Verlangsamung würde den Verkehr auf der A1 beeinflussen, etwa bei der Verzweigung Zürich-Ost, beim Glattpark oder im Raum des Gubristtunnels. Ob an der Rosengartenstrasse – und auf anderen Zürcher Einfahrtsachsen – jemals Tempo 30 gelten wird, ist ungewiss, meint der Tages-Anzeiger. Auf allen Staatsebenen laufen bürgerliche Initiativen gegen die Temporeduktion auf Hauptstrassen. Beim bisher siebenjährigen Rechtsstreit in Zürich zieht der Stadtrat das letzte Urteil der kantonalen Rekursabteilung weiter vors Verwaltungsgericht.
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Streit um Tempo 30 an der Rosengartenstrasse
Die Stadt Zürich will Tempo 30 auf der Hauptstrasse, der Kanton blockt. Was zählt mehr: Nationales oder kantonales Recht? Ausserdem: Kunst im Irchelpark, Klinikum in Basel, Lehm statt Beton.
17.05.2024 10:24