Verdichtung hat Grenzen

Ein Gestaltungsplan ist kein Freipass: Das Zürcher Verwaltungsgericht hat den Gestaltungsplan für das Grundstück Ebnet in Horgen wegen zu langer und hoher Gebäude aufgehoben. Dies und mehr in der Presseschau.

Wie die NZZ heute berichtet, hat das Zürcher Verwaltungsgericht den Gestaltungsplan für das Grundstück Ebnet in Horgen aufgehoben. Das Gebiet befindet isch gemäss Richtplan in einem Gebiet für niedrige bauliche Dichte, auf kommunaler Ebene in der zweigeschossigen Wohnzone. Eine Erbengemeinschaft hatte auf dem Grundstück den Bau von 70 Wohnungen in drei- bis viergeschossigen Gebäuden von bis zu 52 Metern Länge vorgesehen und dafür einen Gestaltungsplan ausarbeiten lassen, was Abweichungen von der Regelbauweise zulässt. Auf Beschwerden von Anwohnern hin hat das Verwaltungsgericht diesen Gestaltungsplan nun aufgehoben. Als Begründung führt das Gericht an, dass auch ein Gestaltungsplan nicht so weit von der Regelbauweise abweichen dürfe, dass die planerisch und demokratisch abgestützte Grundordnung «ihres Sinngehalts entleert» würde. Weiter in der Presse: – Die Stadt St. Gallen hat einen Wettbewerb für eine Velopassarelle über die Steinachstrasse ausgeschrieben. Die Veloschnellroute zwischen Ost und West soll so ohne Unterbruch befahren werden können. Das St. Galler Tagblatt berichtet. – «Das hat bei allem Realismus etwas Traumhaftes, ja Unheimliches» schreibt Konrad Tobler über die Large-Scale-Sculptures von Claes Oldenburg. Sein Nachruf auf den Pop-Art-Künstler ist im Bund zu lesen. – Über ein neues Gottfried-Semper-Buch berichtet die NZZ: Karin Moelling, eigentlich Virologin, aber auch Ururenkelin des Architekten, erzähle «ausführlich von Sempers Leidensweg als Architekt und Wissenschafter»....
Verdichtung hat Grenzen

Ein Gestaltungsplan ist kein Freipass: Das Zürcher Verwaltungsgericht hat den Gestaltungsplan für das Grundstück Ebnet in Horgen wegen zu langer und hoher Gebäude aufgehoben. Dies und mehr in der Presseschau.

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