Die Bauarbeiten am Sechseläutenplatz gehen weiter, vorerst ohne Spurabbau. Fotos: Wikipedia

Stadt vor Kanton

Der Kanton Zürich hätte der Stadt Zürich den Abbau einer Abbiegespur beim Sechseläutenplatz nicht verbieten dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Der Kanton Zürich hätte der Stadt Zürich den Abbau einer Abbiegespur beim Sechseläutenplatz nicht verbieten dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden, berichtet der «Tages-Anzeiger». Das Gericht sieht es als erwiesen, dass eine einzige Abbiegespur für Autos «ohne weiteres» genüge. Der Stadtrat ist zufrieden, gibt sich aber vorsichtig: Der Rechtsweg sei noch nicht abgeschlossen. Der Kanton hat noch nicht entschieden, ob er das Verfahren vor das Bundesgericht weiterziehen will. Derweil geht der Umbau des Sechseläutenplatzes ohne Einbezug der umstrittenen Fläche weiter.

Weitere Meldungen:


– Das Leipziger Grassimuseum für Angewandte Kunst zeigt 200 Künstlerentwürfe für Schuhe. «Tragbarkeit ist kein Kriterium», schreibt der «Tages-Anzeiger».

– «Nach hartem Ringen gibt der Berner Stadtrat grünes Licht für die Sanierung des Stadttheaters», meldet der «Bund». Die Zeitung bezeichnet das Projekt als mangelhaft und rechnet schon bald mit Mehrkosten.

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Kommentare

BATMAN 30.08.2013 14:01
MEGA!
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