Solarzellen in Schutzzone

Das Zürcher Verwaltungsgericht sagte Nein zu Solarzellen auf dem Dach eines Bootshauses in einer Schutzzone in Wollishofen. Nun revidierte das Bundesgericht den Entscheid einstimmig zugunsten der Energiewende. ‹NZZ› und ‹Tages-Anzeiger› berichten über den Entscheid, der aber keine Signalwirkung setzen solle. Es gelte die komplexen Einzelfälle zu betrachten.


Von einem symptomatischen Fall für eine «verhinderte Energiewende» sprach FDP-Regierungsrätin Carmen Walker Späh noch im vergangenen Herbst. Nun meint die ‹NZZ›, die Zürcher Justizbehörden dürften sich künftig «zweimal überlegen, ob sie sich kleinen, harmlosen Bauvorhaben für erneuerbare Energien in den Weg stellen wollen». Hintergrund ist der gestrige Bundesgerichtsentscheid betreffend Solarzellen auf einem in einer Schutzzone gelegenen Bootshaus in Wollishofen. Ein entsprechendes Projekt hatte die Stadt Zürich bewilligt und die Denkmalpflege äusserte keine Bedenken. Ein Nachbar reichte aber aus optischen Gründen Beschwerde ein. Für das Zürcher Verwaltungsgericht, das die Solaranlage als unzulässig erklärte, war aber der Zonenplan entscheidend. Das mittlerweile ausserhalb der Bauzone liegende Bootshaus sei «materiell rechtswidrig», weshalb der Bestand erhalten, aber nicht geändert werden dürfe. Damit meinte es den Zweck, denn die Solaranlage hätte zwar angebracht, aber nicht zur Stromproduktion verwendet werden dürfen. «Ich glaube, das versteht kaum jemand», sagt der Eigentümer im ‹Tages-Anzeiger› und freut sich nun über den Bundesgerichtsentscheid, der das Projekt im Sinne der Energieförderung nun für zulässig erklärte. Ein wegweisender Entscheid? Das Bundesgericht relativiert. Es wolle kein Signal setzen, «wonach jeder Bau einer Solaranlage in einer Schutzzone wie selbstverständlich zu bewilligen sei». Es gelte den Einzelfall zu betrachten – und laut ‹Tages-Anzeiger› unterliegen Häuser, Hütten und Schuppen selten «einer ähnlich komplexen Bauzonenordnung wie das Bootshaus».

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