Das Projekt Waldstadt wäre nur realisierbar, wenn das nationale Waldgesetz geändert würde.

Schlechte Karten für Waldstadt

Ein Rechtsgutachten kommt zum Schluss: Das Grossprojekt im Bremgartenwald ist rechtlich nicht umsetzbar, schreibt «Der Bund». Das Projekt Waldstadt wäre nur realisierbar, wenn das nationale Waldgesetz geändert würde.

Ein Rechtsgutachten kommt zum Schluss: Das Grossprojekt im Bremgartenwald ist rechtlich nicht umsetzbar, schreibt «Der Bund». Das Projekt Waldstadt wäre nur realisierbar, wenn das nationale Waldgesetz geändert würde. «Für eine Anpassung des Waldgesetzes lässt sich aber kaum eine Mehrheit finden», sagte Mitautor Lukas Bühlmann am Montagabend gegenüber dem «Regionaljournal SRF». Im Auftrag des Kantons Zürich untersuchte die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung, ob Waldrodungen für Wohnungszwecke rechtlich durchsetzbar sind. Im Waldgesetz steht, dass Wald nur bei «überwiegendem Interesse» gerodet werden dürfe. Dieses «überwiegende Interesse» sei in Bern nicht gegeben, sagt Bühlmann auf Anfrage.

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– Nach 19 Jahren versenkt der Zürcher Gemeinderat vermutlich die Idee eines erweiterten Aussersihler Zentrums, schreibt der «Tages-Anzeiger».

– Die 15. Gartenausstellung «Giardina» in der Messe Zürich ist Thema in «NZZ» und «Tages-Anzeiger».

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