Das Zweitwohnungsdorf Zermatt. Fotos: Gemeinde Zermatt

«Lehrstück voller Untugenden»

In zehn Tagen berät der Bundesrat das Zweitwohnungsgesetz. Kritiker sprechen von Verfassungsbruch und einem Ausnahmekatalog.


«Es ist schwierig, ein gutes Gesetz hinzubekommen, das auf einem schiefen Verfassungsartikel beruht», sagt SP-Nationalrat Roger Nordmann. Er ist Teil einer Gruppe, die einen radikalen Neustart beim Zweitwohnungsgesetzt fordert. Sie halten die Lage für so verfahren, dass sie nicht nur das Ausführungsgesetz kippen wollen: Auch Webers Verfassungsartikel selber soll durch eine neue Bestimmung ersetzt werden», erläutert der ‹Tages-Anzeiger›. Die Initianten sehen dagegen ein Vollzugsproblem, schliesslich werde jeder Initiativtext als zu starr und streng oder zu offen und unsicher kritisiert. Vera Weber, Tochter des Initianten der Zweitwohnungs-Initiative und Sitftungspräsidentin, gibt sich jedoch zuversichtlich, dass man noch eine Lösung finden werde und kein Referendum nötig sei.
Dieses Ziel verfolgen laut ‹NZZ› auch der Landschaftsschutz und die Bergkantone, die beide zu einer dauerhaften Lösung finden wollen. Allerdings stört sich der Landschaftsschutz am weiterhin möglichen Bau von «theoretisch bewirtschafteten Zweitwohnungen in gesättigten Gemeinden». Und die Bergkantone sehen das Baugewerbe in eine fatale Abwärtsspirale driften, beschreibt die ‹NZZ› im Artikel «Verbaute Zukunft».
Doch lässt sich der gordische Knoten lösen? Staatsrechtler Alain Griffel spricht von «schamlosem Verfassungsbruch», die Initianten vom «einzigen Ausnahmekatalog» und trotzdem jammern die Bergkantone. Die ‹NZZ› bezweifelt, ob es dem Bundesrat, der sich in zehn Tagen mit der Gesetzesvorlage beschäftigt, gelingt, «auf der letzten Meile der parlamentarischen Beratungen nachzuholen, was in den drei Jahren seit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative versäumt wurde, und zu einem tragfähigen Kompromiss zu finden» und sieht ein «Lehrstück voller Untugenden, welche die effiziente Lösung von politischen Streitfragen behindern oder gar verhindern».

Weitere Meldungen:


– Bis 2016 müssen die mittlerweile berühmten «Nagelhäuser» einer Erschliessungsstrasse des Entwicklungsgebiets «Maag-Areal plus» weichen. Laut Bericht der ‹NZZ› hält der Zürcher Regierungsrat an den erlassenen Sonderbauvorschriften fest und hält eine Gebäudeverschiebung der nicht inventarisierten Bauten für unverhältnismässig.

– Biel ist nach Zürich die zweite Hochburg von Wohnbaugenossenschaften. Derzeit kämpfen diese um eine Erneuerung der Baurechtverträge. ‹Der Bund› präsentiert eine Studie, mit der sie negative Vorurteile widerlegen wollen. Sie belegt, dass die Genossenschaften ihre Wohnungen vorbildlich erhalten und einen geringen Wochflächenverbrauch pro Kopf haben. Jedoch: Nirgends wohnen so schlechte Steuerzahler und so viele Alte.

– Planung um Allschwil: Laut ‹Basler Zeitung› stimmen die Baselbieterinnen anfangs März über eine Umfahrungsstrasse ab, um dem das kantonale Entwicklungsgebiet Bachgraben zu erschliessen. Ferner soll der Schiesspatz Allschwilerweiher bis 2019 zum hochwertigen Freiraum werden.

– Gegenüber des Lenzburger Bahnhofs gewannen die Zürcher Pool Architekten einen Wettbewerb für ein «Haus der Gegenwart». Ob das Lowtech-Museum umgesetzt werde, ist laut ‹Tages-Anzeiger› unklar, denn ein gutes Drittel der Finanzierung fehlt noch.

– «Gewisse Entwürfe wirken so kühn wie Konzepthäuser in der kalifornischen Wüste», schreibt ‹NZZdomicil› in der Rubrik ‹Aus der Praxis›, beschwört den Vitruv'schen Dreiklang aus Festigkeit, Nützlichkeit und Schönheit – und gibt sechs Tips wider das «Risiko Schönwetterarchitektur».

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