Konsumentenschutz bei Baupfusch

Der Bund will Hausbesitzer bei Baupfusch besser schützten. Vor allem die Rügefrist soll verlängert werden. Einmal-Bauherren sind oft fachlich nicht in der Lage, Mängel in der geboteten Frist zu rügen.

Der Bund will Hausbesitzer bei Baupfusch besser schützten, berichten der «Tages-Anzeiger» und «Der Bund». Ein Gutachten schlägt Reformen zugunsten privater Bauherren vor. Vor allem die Rügefrist soll verlängert werden. Konsumentenschutzrechtliche Ansätze seien bisher «in diesem Lebensbereich keine auszumachen», schreibt Rechtsprofessor Hubert Stöckli. Hauseigentümerverband und Hausverein sowie das Parlament hatten den Bunderat aufgefordert, das Baurecht zu revidieren. Einmal-Bauherren seien oft fachlich nicht in der Lage, Mängel in der geboteten Frist zu rügen, räumt auch der Baumeisterverband ein.

Weitere Meldungen:


– Wenn der Vermieter neue Fenster einbaut oder das Bad saniert, darf er den Mietzins erhöhen. Um wie viel, können Mieter selber ausrechnen. Der «Tages-Anzeiger» erläutert die Rechte der Mieter bei Renovationen.

– «Roche prüft Bau von zweitem Turm», titelt die «Basler Zeitung», nachzulesen unter demselben Titel in der «NZZ am Sonntag». Roche will die Büros auf dem Areal konzentrieren. Mit Blick auf die wachsende Mitarbeiterzahl liege der Bau eines zweiten Turms nahe. Die Dimensionen werden aber nicht dieselben sein wie bei «Bau 1», heisst es in der BaZ.

– Der «Tages-Anzeiger» besucht die Giesserei in Winterthur: Die grösste selbstverwaltete Siedlung der Schweiz ist eines der 300 Gebäude, die an den SIA-Tagen zu besichtigen sind. Die Architekten Galli Rudolf setzten auf Holz, Parkplätze sind rar. Das Mehrgenerationenhaus funktioniert wie ein Dorf und fördert die Gemeinschaft, zieht der «Tages-Anzeiger» nach einem Jahr Bilanz.

– Die Handänderungssteuer – beim Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks – dürfe durchaus infrage gestellt werden, schreibt «Der Bund» zur kantonalen Abstimmung vom 18. Mai. Eine Teilabschaffung sei derzeit aber nicht sinnvoll, weil der Kanton Bern auf die Einnahmen nicht verzichten könne. Vom «Steuergeschenk» profitierten nur wenige.

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