Heimatschutz für die Nutzung eines Gebäudes

Die Zürcher Heimatschützer testen am Manor-Warenhaus an der Bahnhofstrasse, ob sich nebst dem Erscheinungsbild von Gebäuden auch deren Funktion schützen lässt.

«Die Zürcher Heimatschützer haben gestern eine neue Kampfzone von noch kaum absehbaren Dimensionen eröffnet. In ihrem Ringen um das, was von der Vergangenheit in die Zukunft gerettet werden soll, wollen sie sich nicht mehr bloss auf Gebäude konzentrieren, sondern neu auch auf deren Nutzung.» Der «Tages-Anzeiger» berichtet in der heutigen Ausgabe. Als prominentes Vehikel dient der Fall von Manor an der Zürcher Bahnhofstrasse. Der Heimatschutz wirft dem Zürcher Stadtrat vor, dass dieser lediglich die Hülle des Gebäudes für schutzwürdig befunden hat, ohne wenigstens zu prüfen, auch die Funktion des gut hundertjährigen Warenhauses als solches zugunsten der Nachwelt zu erhalten. Ob es überhaupt möglich sei, die Funktion eines Gebäudes zu schützen, sei umstritten, schreibt der «Tagi». Das Stadtzürcher Hochbaudepartement habe im Fall von Manor den Standpunkt vertreten, die rechtlichen Grundlagen dafür seien nicht vorhanden. Baurechtsexperte Alain Griffel, Dozent an der Universität Zürich, verweist auf die kantonale Natur- und Heimatschutzverordnung: «Dort steht wörtlich, dass es in besonderen Fällen zum Schutz von Einzelobjekten möglich sei, Vorschriften zu erlassen über die Nutzung der Gebäude oder von Gebäudeteilen», zitiert der «Tages-Anzeiger».

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