Ställe in abgelegenen Spezialzonen dürfen nicht in Feriendomizile umgebaut werden.

«Gericht unterbindet Umnutzung von Ställen»

Ställe in abgelegenen Spezialzonen dürfen nicht in Feriendomizile umgebaut werden. Dieser Entscheid des Bundesgerichts verschärfe die Debatte um das Bauen ausserhalb der Bauzonen, schreibt die «NZZ».

In einem Fall in Arosa hat das Bundesgericht ein Leiturteil gefällt, das weitreichende Folgen für die laufende zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes haben dürfte. Am Bundesgericht wurde ein Fall verhandelt, in dem ein Eigentümer im Hochtal Fondei einen Stall in ein Ferienhaus umbauen wollte. (Hochparterre berichtete.) Die Umnutzung von Ökonomiebauten zu Ferienwohnungen in einem kleinen, nicht erschlossenen und fernab der nächsten Siedlung liegenden Gebiet widerspreche wichtigen Zielen und Grundsätzen des Raumplanungsrechts, argumentierten die Bundesrichter. Das Urteil mache klar, dass Stadel und Ställe heute nur in besonderen Ausnahmefällen umgenutzt werden dürfen, schreibt die Zeitung. Zudem könnte das Urteil eine Grundsatzdebatte darüber auslösen, wie weit ein Bundesamt künftig in kantonale Hoheiten eingreifen können soll. Die «NZZ» berichtet.

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– In Luzern dürfen Musikstudenten bald in Ruhe laut sein. Ein Wohnheim für Musikstudenten gilt als Pionierprojekt. Die «NZZ» berichtet.

– Nach dem Aufstand von Könizer Hausbesitzern will der Grosse Rat das Berner Baugesetz abändern. Damit riskiere er, mit Bundesrecht in Konflikt zu geraten, informiert «Der Bund».

– Anlässlich der 15. Mode Suisse stelle sich die Frage, ob Schweizer Modemacher nicht zielsicher am Geschmack einer kleinen, modeaffinen Minderheiten vorbeidesignt, schreibt «NZZ Bellevue».

– Der Architekturführer «Bauen in Davos» sei ein architektonisches Entdecker-Werkzeug, meint die «Südostschweiz» und berichtet in der Print-Ausgabe von der Buchvernissage mit Hochparterres Chefredaktor Köbi Gantenbein.

 

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