Insbesondere der vier Meter hohe Steinsockel des Turms sieht das Obergericht als Beeinträchtigung des Geländes. Fotos: PD

Ein klares Zeichen zum Schutz der Landschaft

Das Schaffhauser Obergericht stellt sich gegen den Neubau eines Aussichtsturmes im Randengebiet und gewichtet den Landschaftsschutz höher. «Das könnte auch Auswirkungen auf den Bau von Windkraftanlagen haben», meint die «NZZ».

Der Heimatschutz hatte gegen das Projekt auf dem Siblinger Randen Einsprache erhoben. Nachdem er bei der Regierung abgeblitzt ist, hat er nun vom Obergericht Recht erhalten. «Das Gericht stützt sein Urteil hauptsächlich auf ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission, die den geplanten Turm als schweren Eingriff in die geschützte Landschaft beurteilt», schreibt die «NZZ». Die geschützten Hügelzüge des Randen sind weitgehend frei von störenden Bauten und das müsse so bleiben, befand das Obergericht. Das Urteil könnte auch den Bau von Windrädern beeinflussen. Das Gebiet um den Randen wäre ein idealer Standort für Windkraftanlagen. Nun dürfte es politisch schwierig werden, solche Projekte durchzusetzen, meint die «NZZ». Das Architekturforum Schaffhausen lädt derweil alle Interessierten zum Diskurs über den Turmbau ein.

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