Dem Neubau für die Universität von Herzog & de Meuron im Hochschulgebiet Zürich steht planerisch kaum mehr etwas im Weg.

«Der Bund pfeift die Zürcher Baudirektion zurück»

Bern akzeptiert die vom damaligen Regierungsrat Markus Kägi formulierten Ausnahmen vom Einzonungsverbot nur teilweise. Die «NZZ» berichtet.

Auf Anfang Mai verfügte der Bundesrat ein Verbot für den Kanton Zürich, neues Bauland einzuzonen. Grund: Als bald einziger Kanton hat Zürich noch keine rechtskräftige Regelung für den Ausgleich planerischer Mehrwerte. «Das aber ist ein Kernpunkt in der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes», schreibt die «NZZ». Im April listete der damalige kantonale Baudirektor Markus Kägi im Kreisschreiben jedoch eine Reihe von Fällen auf, die vom Verbot ausgenommen seien. Im Kontrast dazu schrieb das Bundesamt für Raumentwicklung in einer Medienmitteilung vom 1. Mai ausdrücklich von einem «absoluten Einzonungsstopp». Ein aktuelles Kreisschreiben von Kägis Nachfolger Martin Neukom zeigt, dass dem Bund die beiden wichtigsten Ausnahmen zu weit gehen und nicht im vorgesehenen Ausmass akzeptiert worden sind. Trotzdem können die Gemeinden ihre eigenen Planungen fortführen, in Zürich etwa für ein neues Schulhaus an der Thurgauerstrasse. «Auch die Umzonung der Sportanlagen im Hochschulquartier für einen Universitätsneubau der Basler Architekten Herzog & de Meuron ist damit genehmigungsfähig», schreibt die «NZZ». Klar sei aber, dass Einzonungen von neuem Bauland für private Überbauungen bis auf weiteres blockiert seien. Der Bund hält auch die Festsetzung von kantonalen Gestaltungsplänen nicht für zulässig, wenn damit Land, das keiner Bauzone zugewiesen ist, «neu mit nicht standortgebundenen Bauten und Anlagen überbaut werden dürfte». Welche Folgen die Einschränkung für kantonale Gestaltungspläne habe, werde sich im Einzelfall zeigen müssen, meint die «NZZ».

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