Das Hafenbecken in Nuolen (SZ). Fotos: nuolen-see.ch

Bundesgericht versenkt Villen-Projekt

Die geplante Wohnüberbauung und der Yachthafen in Nuolen am Zürcher Obersee können aufgrund neuen Gewässerraumbestimmungen nicht gebaut werden.

Vor 15 Jahren wurde das Projekt «Nuolen See» erstmals öffentlich präsentiert. An den Ufern des Zürcher Obersees hätte auf dem Areal des Kiesverladehafens der Kibag eine Wohnüberbauung der gehobenen Klasse realisiert werden sollen, zudem ein neuer Yachthafen. «Dazu wären Teile des Sees aufgeschüttet worden, gleichzeitig hätte man Flachwasserzonen geschaffen und Teile des Geländes öffentlich zugänglich gemacht», schreibt die «Zürichsee-Zeitung». Das Bundesgericht hat jetzt einen Entscheid des Verwaltungsgerichts gestützt, das eine Beschwerde gegen das Projekt aufgrund der Gewässerschutzvorschriften gutgeheissen hatte. Das Bundesgericht folgert aus den neuen Gewässerraumbestimmungen, «dass es erst recht nicht zulässig sein kann, ein bestehendes Gewässer mitsamt dessen Gewässerraumaufzuschütten, um Wohnüberbauungen darauf zu erstellen». Dies sei nur möglich «für Bauten und Anlagen, die genau auf diesen Standort angewiesen sind und sich landseits nicht realisieren lassen», schreibt die «Zürichsee-Zeitung».

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Kommentare

MS 20.04.2015 11:45
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