Im neuen Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen, entworfen von den Frauenfelder Architekten Astrid Staufer und Thomas Hasler, ist Kunst-am-Bau unter die Räder gekommen. Fotos: Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht, St.Gallen

Baukunst aber keine Kunst-am-Bau

Im neuen Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen, entworfen von den Frauenfelder Architekten Astrid Staufer und Thomas Hasler, ist Kunst-am-Bau unter die Räder gekommen.

Das «St.Galler Tagblatt» berichtet heute, dass St.Gallens Kantonsbaumeister Werner Binotto und die Architekten das Thema mehrmals an Sitzungen mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik aufs Tapet gebracht hätten, dass aber keine Lösung zustande kam. Der Bund stellte sich auf den Standpunkt, er sei nur Mieter – allerdings mit einem Vertrag, der festschreibt, er werde den Bau in spätestens 50 Jahren ins Eigentum übernehmen. Kunst-am-Bau hätte zu einer höheren Miete geführt, deshalb sagte Bern Nein. Jetzt müssen die Verwaltungsrichter mit der «Baukunst» der Architekten zufrieden sein oder sich ihre Büros mit ausgeliehenen Werken aus dem Bundesarchiv schmücken.

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