Gartenstadt-Denkmal: Gründeretappe der Familienheimgenossenschaft aus den 1920er Jahren.

Vorteil Denkmal

Das Bundesgericht gewichtet ein Baudenkmal höher als die Verdichtung: Es hat entschieden, dass die beiden Gründeretappen der Stadtzürcher Familienheimgenossenschaft FGZ am Friesenberg stehen bleiben müssen.

Am Zürcher Friesenberg ist die Familienheimgenossenschaft FGZ die heimliche Herrin. Neben etlichen jüngeren Überbauungen zählen ihre beiden Gründeretappen des Architekten Fritz Reiber aus den Jahren 1925 bis 1928 noch zu ihrem Wohnungsangebot. Laut dem Erneuerungs- und Verdichtungsmasterplan der FGZ müssten diese aber abgerissen werden. Das sei gerechtfertigt, denn heutige öffentliche Interessen wie Verdichtung, günstiger Wohnraum oder energiesparendes Bauen würden überwiegen.

Dagegen zog der Zürcher Heimatschutz bis vor Bundesgericht, das in seinem Urteil vom 25. August nun gegen den Abbruch entschied: Das öffentliche Interesse am Erhalt der beiden Gründersiedlungen der Familienheim-Genossenschaft Zürich (FGZ) sei «sehr erheblich», den beiden ersten Bauetappen «Pappelstrasse» und «Schweighof Nord» komme «grosse, über Zürich hinausreichende architektur- und sozialgeschichtliche Bedeutung zu».

Zum Einwand der Verdichtung sagt das Bundesgericht, es bestünden andere Möglichkeiten der inneren Verdichtung, die nicht derart in Konflikt mit dem Denkmalschutz stünden. Der Erhalt historischer Substanz bedinge nun einmal, dass man auf die maximale Ausnützung oder eben auf eine starke Verdichtung verzichte. Das stimmt natürlich – auch wenn das mit den anderen Möglichkeiten nicht so einfach ist, möchte man anfügen.

Beim Punkt des preisgünstigen Wohnraums hatten Stadt und FGZ argumentiert, die Sanierung sei teuer und erhöhe die Mieten stark. Dazu meinte das Bundesgericht, die hohen Kosten gingen auf den aufgestauten Renovationsbedarf zurück. «Hätten Erneuerungsarbeiten früher stattgefunden, wären die Kosten geringer und die heutigen Mietzinse höher.» Den Faktor Ökologie und Energieeffizienz gewichtete das Bundesgericht nicht dermassen hoch.

Damit zeige das Bundesgericht, dass Denkmalschutz im öffentlichen Interesse manchmal höher zu gewichten sei als maximale Verdichtung, günstiger Wohnraum und energetische Massnahmen, schreibt der Heimatschutz, der sich bestätigt fühlt.

 

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Kommentare

Andreas Konrad 06.10.2020 22:45
Es braucht schon ein Bundesgericht, um uns Zürcher zu zeigen, was erhaltenswert ist . Thumbs up !
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