Das Stadionprojekt auf dem Hardturm-Areal in Zürich. Visualisierung: Nightnurse Images
Auch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weist die Beschwerde gegen den Gestaltungsplan ‹Ensemble› und damit den Bau eines Fussballstadions auf dem Hardturm ab.
Nächstes Kapitel rund ums Fussballstadion in Zürich: Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Beschwerde der Gegner des privaten Gestaltungsplans ‹Ensemble› vollumfänglich abgewiesen. Dies schreiben die Projektverantwortlichen heute in einer Medienmitteilung. Der Gestaltungsplan sieht vor, auf dem Hardturm-Areal in Zürich West ein neues Fussballstadion und mehrere Hundert Wohnungen sowie Gewerbebauten zu realisieren. Die Stadtzürcher Bevölkerung hat das Vorhaben bereits zweimal gutgeheissen. Vor zwei Jahren hatte bereits das Baurekursgericht alle Rekurse abgewiesen.
«Wir appellieren an die Gegner, sich endlich als faire Verlierer zu verhalten und nicht weiter mit juristischen Mitteln die Umsetzung eines bereits in zwei Abstimmungen demokratisch überaus klaren Entscheids zugunsten eines neuen Fussballstadions zu verzögern. Ein erneuter Weiterzug an das Bundesgericht wäre angesichts des klaren Urteils nun auch des Verwaltungsgerichts völlig unverständlich», wird ein Sprecher des Projekts zitiert.
Bereits im 2. Quartal 2026 könnte eine Baueingabe bei den zuständigen Behörden erfolgen, schreiben die Entwickler. Blieben weitere juristische Schritte im Zuge des Baugesuches aus, könnte 2028 mit dem Bau des Stadions begonnen werden. Dessen Realisation benötigt rund zwei Jahre. Die zwei Wohntürme mit Gewerbenutzungen in den Erdgeschossen sowie die ABZ-Siedlung würden etwas zeitversetzt realisiert. Das auch von Gemeinderat und der Regierung der Stadt Zürich unterstützte Projekt wird vollumfänglich privat finanziert. Daran beteiligt sind die zwei Fussballklubs FC Zürich und GC Zürich, die HRS, die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich, die Stadionzüri AG und mehrere Anlagegefässe von UBS....
Verwaltungsgericht weist Beschwerde gegen das Zürcher Stadionprojekt ab
Auch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weist die Beschwerde gegen den Gestaltungsplan ‹Ensemble› und damit den Bau eines Fussballstadions auf dem Hardturm ab.
07.10.2025 14:34