Der Ständerat setzt die Verbandsbeschwerde für 16 Wasserkraftprojekte aus. Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz kritisiert «einen weiteren Angriff auf ein fundamentales Rechtsmittel für Landschaft und Natur.»
Der Ständerat hat den Beschleunigungserlass angenommen und die Verbandsbeschwerde in Bezug auf 16 Wasserkraftprojekte kaltgestellt. «Aus Respekt vor Landschaft und Natur muss der Nationalrat dies dringend korrigieren», schreibt die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz heute in einer Medienmitteilung. Für die Stiftung ist die Annahme ein Wortbruch: 2021 habe der ‹Runde Tisch Wasserkraft› in seiner Abschlusserklärung festgehalten, das Verbandsbeschwerde-recht bleibe gewahrt. Noch im Sommer habe Bundesrat Rösti mit dieser Garantie für das Stromgesetz geworben, das viele Umweltorganisationen nicht zuletzt wegen dieser Garantie unterstützten. Der Entscheid des Ständerats bedeute, dass keine Person oder Organisation mehr die 16 Wasserkraftprojekte gerichtlich prüfen lassen kann. «Bei der Verbandsbeschwerde geht es nicht um Verbände – es geht um Landschaft und Natur», schreibt die Stiftung weiter. «Weil es dort keine Nachbar:innen gibt, die Bauprojekte hinterfragen könnten, weist das Recht diese Verantwortung bestimmten Umweltorganisationen zu.» Diese könnten Vorhaben mit einer Beschwerde gerichtlich überprüfen lassen, ob das Projekt das geltende Recht einhält. 75 Prozent ihrer Einsprachen würden von den Gerichten gutgeheissen, schreibt die Stiftung weiter. «Andersherum: 75 Prozent der Vorhaben hätten ohne Beschwerde das Recht verletzt.» Über alle Verbände gezählt, liege die Erfolgsquote von Beschwerden, die gutgeheissen oder teilweise gutgeheissen werden und damit Bauvorhaben konkret verbessern, bei 63 Prozent. «Das Verbandsbeschwerde-recht ist also kein Nice-to-have, sondern ein zentrales Zahnrad im Getriebe des Raumplanungs-, Bau- und Umweltrechts.»...
Ständerat nimmt den Beschleunigungs­erlass an
Der Ständerat setzt die Verbandsbeschwerde für 16 Wasserkraftprojekte aus. Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz kritisiert «einen weiteren Angriff auf ein fundamentales Rechtsmittel für Landschaft und Natur.»
19.12.2024 14:14