Die Aushöhlung

Das Klima steht weit oben auf der politischen Agenda. Doch wird es konkret, wächst der Widerstand. So hat etwa der Zürcher Kantonsrat eine Unterbauungsziffer abgelehnt.

Fotos: Illustration: Céline Meyrat

Das Klima steht weit oben auf der politischen Agenda. Doch wird es konkret, wächst der Widerstand. So hat etwa der Zürcher Kantonsrat eine Unterbauungsziffer abgelehnt.

Wer in Zürich lebt und mit offenen Augen durch das eigene Quartier geht, kann Woche für Woche einen Blick in die Zukunft werfen: Bauprofile, die eine alte Liegenschaft überragen, kündigen Veränderung an. Als Nächstes folgen Abrisshammer und Kettensäge, dann fahren Bagger auf und heben auf dem von Haus und Garten befreiten Grundstück eine Baugrube aus. So geschehen auch am Südhang des Hönggerbergs im Frühling 2022, wo mitten in einem stark begrünten Ein- und Zweifamilienhausquartier zwei Ersatzneubauten erstellt wurden. «Als Fundament wurde in beiden Baugruben in mehreren Metern Tiefe eine Betondecke eingezogen, die mindestens 90 Prozent des Grundstücks bis an die Parzellengrenze abdeckt und versiegelt», erinnert sich Irmi Seidl, die seit Jahren im Quartier lebt. Die Ökonomin und Leiterin der Forschungseinheit Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Eidgenössischen Forschungsanstalt Wald, Schnee und Landschaft (WSL) war alarmiert: «Angesichts der Erhitzung der Städte durch den Klimawandel kann ich mir nicht vorstellen, dass die Stadt so etwas genehmigt», schrieb sie in einem Brief an das Amt für Baubewilligungen der Stadt Zürich. Die Remedur für die Hitzeinsel Stadt ist bekannt: mehr Grünräume mit schattenspendenden Bäumen sowie Sickerflächen, die das Regenwasser aufnehmen. All das kühlt das Stadtklima und erhöht die Lebensqualität – darin sind sich die Fachleute längst einig. Seit 2020 verfügt die Stadt Zürich mit dem ‹Teilplan Hitzeminderung› über ein entsprechendes Planungsinstrument siehe ‹Zürich kühlen›, Themenheft von Hochparterre, September 2020. Trotzdem war die Antwort der Stadt auf Seidls Anfrage eindeutig: Die maximale bauliche Ausnützung der Parzelle unter dem Boden ist nicht zu beanstanden, weil das kantonale Baugesetz für den Untergrund keine Grenzabstände festlegt. Die Unterbauungsziffer Bis heute ist das Bauen im Unt...

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